Maßnahmen gegen Corona-PandemieBus, Bahn, Arbeit: Diese Regeln und Strafen sollen kommen

Homeoffice-Pflicht, Strafen für gefälschte Tests und 3G in Bussen und Bahnen: Die Pläne der Parteien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nehmen Gestalt an.

Berlin. Angesichts einer dramatischer werdenden Corona-Lage ringt die Politik um schnelle Gegenmaßnahmen. Am Donnerstag (18. November 2021) will der Bundestag über die von den mutmaßlichen künftigen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP ausgearbeiteten neuen Corona-Maßnahmen abstimmen.

Vor dem Hintergrund der komplizierten Lage wollen die Ampel-Fraktionen zügig das neue Regelwerk in Kraft setzen.

Neue Corona-Regeln in Bus und Bahn

In Bussen, Bahnen und in Deutschland startenden Flugzeugen soll künftig 3G gelten - außer für kleine Kinder, Schülerinnen und Schüler. Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sollen von den Verkehrsbetrieben stichprobenartig kontrolliert werden. Wie beim Schwarzfahren sollen Bußgelder drohen.

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Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden. Es sei denn, es geht aus betrieblichen Gründen nicht, wie etwa beim Bearbeiten von Post. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen - außer, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.

Neue Corona-Regeln in Risiko-Einrichtungen

In manchen Ländern schon geltende Praxis - nun bald bundesweit Pflicht: Beschäftigte und Besucher sollen Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.

Neue Corona-Regeln: Strafen für Impfpassfälscher

Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das soll dann gelten, wenn „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ gehandelt wird. Bisher sind für Fälschungen von „Gesundheitszeugnissen“ maximal zwei Jahre Haft möglich.

Neue Corona-Regeln: Ausnahmen bei harten Corona-Maßnahmen

Die Länder sollen auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, allerdings nur, wenn ihr Parlament das beschließt. Dazu zählen etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Nicht mehr möglich sein sollen: Verbote von Demonstrationen und Gottesdiensten, umfassende Geschäfts- und Schulschließungen, Verbote innerdeutscher Reisen oder touristischer Übernachtungen. Die unionsgeführten Bundesländer fordern für eine Zustimmung im Bundesrat, dass ihre Möglichkeiten hier deutlich weniger begrenzt werden. (msw/dpa)