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Neue Corona-Lockerungen durchgesickertDrei Stufen: Diese Öffnungen planen Bund und Länder

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt am 16. Februar teil.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt am 16. Februar teil.

Beim Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch wollen die Politikerinnen und Politiker Lockerungen beschließen. Eine neue Beschlussvorlage sieht nun unter anderem umfangreiche Lockerungen für private Treffen und eine neue Teststrategie vor.

Beim Bund-Länder-Treffen am Mittwoch sollen weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen werden.

Im Zentrum steht ein Drei-Stufen-Plan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen ab dem 20. März. Was die aktualisierte Beschlussvorlage von Bund und Ländern vorsieht.

Der Bundeskanzler und die Länderchefinnen und -chefs „stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen“, heißt es in dem Beschlussentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. „Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden.“

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Corona-Lockerung in drei Schritten: Erst fallen Kontaktbeschränkungen

In einem ersten Schritt sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen - bis auf die Maskenpflicht - aufgehoben werden.

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese 3G-Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Corona: „Tiefgreifende Schutzmaßnahmen“ sollen ab 20. März fallen

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - auch die Homeoffice-Pflicht. Der Termin ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Bestimmte Vorschriften wie etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn sollen auch nach diesem Stichtag beibehalten werden, wofür das Gesetz noch geändert werden muss.

Hier eine Übersicht über die Pläne:

  • Private Treffen: Hier gilt für Geimpfte und Genesene bisher eine Obergrenze von zehn Menschen. Sie soll entfallen. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben bis zum 19. März bestehen. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
  • Einzelhandel: Wo dies noch nicht geschehen ist, entfallen in einem ersten Schritt die Zugangsbeschränkungen. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
  • Gastronomie und Hotels: In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Großveranstaltungen: Bei überregionalen Großveranstaltungen - auch im Sport - können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll.
  • Bei Veranstaltungen im Freien wird maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Über alle hier genannten Zahlen gibt es aber noch keine Einigung. Flankierend sollten Masken getragen werden.
  • Wegfall aller „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“: In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - auch die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten - etwa bei der Arbeit im Großraumbüro. Der Termin 20. März ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März.
  • Niedrigschwellige Maßnahmen: Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Dafür muss aber ein neues Gesetz beschlossen werden.
  • Hochrisikogebiete: Die Bundesländer fordern hier eine Neuregelung. Die Einstufung der Hochrisikogebiete müsse vom Bund dringend überprüft und angepasst werden, heißt es in einer aktualisierten Beschlussvorlage von Mittwochmittag. „Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen“, heißt es dort wörtlich. Die Reisefreiheit dürfe nicht mehr so stark eingeschränkt werden.

Neue Corona-Regeln: Diskussion um Genesenenstatus

Für großen Ärger hatte die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gesorgt.

Die kurzfristige Änderung quasi über Nacht kam dadurch zustande, dass per Verordnung eine automatische Anpassung an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingeführt wurde. Dies soll rückgängig gemacht werden.

Wann kommt die allgemeine Impfpflicht?

Um eine Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern, „bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, heißt es in der Beschlussvorlage. Derzeit werden verschiedene Modelle diskutiert.

Zum Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in der Vorlage auf die anhaltenden Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern verwiesen. Bayern und eine andere Länder halten die für den 15. März vorgesehene Regelung für derzeit nicht umsetzbar und fürchten personelle Engpässe in Alten- und Pflegeheime, wenn ungeimpfte Mitarbeiter dort nicht mehr erscheinen dürfen.

„Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen“, heißt es nun in dem Papier. „Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar.“ Daher werde es „nicht sofort flächendeckend automatisch“ dazu kommen. (apf/mg)