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Wegen BrexitVater von Boris Johnson will andere Staatsbürgerschaft
London – Zwist im Hause Johnson. Stanley Johnson (80), Vater des britischen Premierministers Boris Johnson ist mit der Brexit-Politik seines Sohnes und den Folgen offenkundig nicht einverstanden. Und das lässt er ihn nun spüren.
Um die persönliche Verbindung zur EU zu erhalten, will Stanley Johnson die französische Staatsbürgerschaft beantragen. Eine schallende Ohrfeige für Sohn Boris.
Stanley Johnson sagte am Donnerstag (31. Dezember) dem französischen Radiosender RTL: „Ich werde immer Europäer sein, das steht fest.“
Warum er ausgerechnet die französische Staatsbürgerschaft annehmen wolle, verriet Papa Johnson ebenfalls in dem Interview, das er auf Französisch führte: „Es geht nicht darum, dass ich Franzose werde. Wenn ich es richtig verstehe, bin ich Franzose“, erklärte der 80-Jährige. „Meine Mutter wurde in Frankreich geboren, ihre Mutter wiederum war völlig französisch und ihr Großvater auch.
Stanley Johnson war Mitglied des Eurupäischen Parlaments
Stanley Johnson war einer der ersten britischen Beamten in Brüssel, Mitglied des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission. Bis 2016 war er ein strikter Brexit-Gegner, schwenkte dann aber doch um. Der Austritt Großbritanniens aus der EU war von seinem Sohn, dem britischen Premierminister Boris Johnson, maßgeblich vorangetrieben worden.
Stanley Johnson äußerte sich unmittelbar vor dem Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion in der Nacht zum Freitag, der das Ende der Post-Brexit-Übergangsperiode bedeutet.
Ein sichtlich gut gelaunter Premierminister Boris Johnson unterzeichnete den Vertrag in seinem Amtssitz in der Downing Street, hinter ihm vier britische Flaggen - und kein EU-Symbol weit und breit. „Ihr fragt Euch alle, ob ich ihn gelesen habe. Die Antwort lautet: Ja“, scherzte der Regierungschef mit den Journalisten, bevor er seine rechte Hand auf das knapp 1250 Seiten dicke Vertragswerk legte. Für Johnson bedeutet der Abschluss der Brexit-Verhandlungen einen großen Triumph.
In Kraft treten sollte das Gesetz erst, wenn auch das Oberhaus dafür votiert und Queen Elizabeth II. ihre formelle Zustimmung gegeben hat. Das wurde für Donnerstag erwartet. Es galt als sicher, dass das Gesetz auch in der zweiten Kammer, dem House of Lords, eine Mehrheit finden würde. (dpa)