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„Lebensgefahr, Badeverbot“Schülerin (14) leblos aus der Ostsee geborgen – Polizei mit Warnung

Jacob Bernitzki von der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes hisst die rote Fahne: Baden und Schwimmen ist verboten.

An einigen Strandabschnitten der Ostsee wehen rote Fahnen. (Symbolfoto)

An der Ostsee ist es am Donnerstag gleich zu mehreren dramatischen Rettungsaktionen gekommen. Zwei Personen konnten nur leblos geborgen werden – darunter ein 14-jähriges Mädchen.

von Klara Indernach (KI)

Dramatische Rettungsaktion an der Ostsee: Drei Teenagerinnen aus Berlin sind am Donnerstagnachmittag (20. Juli) während des Badens am Badestrand Warnemünde in Not geraten.

Einsatzkräfte eilten den Mädchen im Alter zwischen 14 und 17 zur Hilfe. Die 14-Jährige wurde leblos geborgen, konnte aber am Strand erfolgreich reanimiert werden, hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Sie wurde in die Kinderklinik Rostock verlegt.

Ostsee: Drei Mädchen geraten beim Baden in Not

Die anderen beiden Mädchen konnten lebend gerettet werden und wurden vor Ort ärztlich versorgt. Die 17-Jährige wurde in das Südstadt-Klinikum eingeliefert, während das andere Mädchen in die Obhut ihrer Mutter entlassen werden konnte.

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Ein ähnliches Drama ereignete sich nur kurze Zeit später: Am Abend wurden die Rettungskräfte erneut zum Badestrand gerufen – diesmal, um eine männliche Person aus der Ostsee zu bergen.

Auch dieser Mann wurde leblos aufgefunden und musste reanimiert werden. Er wurde im Rettungswagen behandelt, während sein 10-jähriger Sohn von den Rettungskräften betreut wurde.

Die Polizei warnte: „Die aktuellen Wetterbedingungen sind für das gefahrlose Baden nicht geeignet. An den bewachten Strandabschnitten wehen die roten Fahnen sichtbar an den Türmen. Diese signalisieren Lebensgefahr, Badeverbot“, hieß es in der Mitteilung. Badende brächten bei diesen Wetterbedingungen nicht nur sich selbst, sondern auch die Einsatzkräfte in Lebensgefahr. (KI)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI könnt ihr hier lesen.