Wegen Bestechung vor GerichtAngehende Polizistin wollte in „Naturalien” bezahlen

Frau Auto

Eine Polizeianwärterin stand in der Schweiz vor Gericht, weil sie bei einer Verkehrskontrolle die Polizisten bestochen haben soll.

Bern – Eine angehende Polizistin muss sich vor Gericht verantworten: Sie war auf der Autobahn bei Bern unterwegs, als sie zwei Polizisten auffiel. Die junge Frau fuhr einem Camper vor ihr gefährlich nah auf.

Dann überholte sie den Wagen rechts und fuhr später noch über eine Sperrfläche. An der nächsten Autobahnraststätte wurde die Frau gestoppt. Sie gab ihr falsches Verhalten sofort zu. Über den Fall berichtete die „Berner Zeitung”.

Vorwurf der Bestechung

Der Polizist schrieb einen Strafzettel und schickte ihn an die Staatsanwaltschaft. Diese klagte die Autofahrerin an, warf ihr Bestechung vor.

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Der Grund: Bei der Verkehrskontrolle habe die Polizeianwärterin ihren Rock hochgezogen und gefragt, ob man die Sache „nicht anders lösen” könne.

Bei der Gerichtsverhandlung wurde die Dame aufgrund ihrer Verkehrsdelikte zu einer Geldstrafe und Bußen verurteilt. Der Bestechungsvorwurf ist umstritten.

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Die Angeklagte beschrieb die Situation der angeblichen Bestechung als Missverständnis. An besagtem Tag sei sie auf dem Weg nach Basel gewesen, um ihren Verlobten vom Flughafen abzuholen.

Da sie in Eile gewesen sei, habe sie die Polizisten gefragt, ob man ihr den Bericht schicken könne, um nicht mir auf die Polizeiwache gehen zu müssen.

„Beleidigung für mich und meinen Verlobten”

Außerdem habe der Polizist schlecht Französisch gesprochen.

Weiter sagte sie, dass sie ihre Polizeischule selbst über die Bußen in Kenntnis setzen wollte. Ihren Rock habe sie selbstverständlich nie hochgezogen: „Das ist eine Beleidigung für mich und meinen Verlobten.”

Der Polizist wiederum gab zu verstehen, dass er sehr gut Französisch spreche und sich wie im falschen Film fühle: „Sie erwähnte, sie habe Angst, die Polizeischule abbrechen zu müssen.” Dann hätte sie angefangen, zu weinen, zog ihren Rock hoch und fragte, ob man das nicht anders lösen könne.

Bestechung brauche Gegenleistung

Der Beamte erwähnte die Aktion in seinem Bericht.

Der Verteidiger erklärte, dass es für eine Bestechung eine Gegenleistung brauche. „Dass der Anblick eines Oberschenkels ein relevanter Vorteil für den Polizeibeamten darstellt, kann nicht behauptet werden.” Er beantragt nun einen Freispruch.

Inzwischen wurde die Frau freigesprochen. Es habe nie ein konkretes Angebot gegeben, das für den Polizeibeamten einen Vorteil bedeutet hätte. Dieser habe sich außerdem nicht bestochen gefühlt.

Die Frau habe zwar gefragt, ob man die Angelegenheit „nicht anders” regeln könne. Diese Aussage müsse aber nicht zwangsläufig mit dem Hochziehen des Rockes zusammenhängen.

Übrigens: Die junge Frau ist mittlerweile Polizistin.

(jba)