„Kann zu Schmerzen führen“Polizeipräsidentin warnt Klima-Kleber: Es wird wehtun

Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, spricht während einer Pressekonferenz (Archivbild aus dem Jahr 2020): In einem Interview spricht sie über die „Letzte Generation“ und Polizeigewalt.

Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, spricht während einer Pressekonferenz (Archivbild aus dem Jahr 2020): In einem Interview spricht sie über die „Letzte Generation“ und Polizeigewalt.

Deutschlandweit sorgen die Klima-Kleber mit ihren Aktionen für Diskussionen und hält auch die Polizei auf Trab: Nach Einsätzen in Berlin kursierten mehrere Videos im Netz, in denen die Polizei Schmerzen androht. Nun will die Polizeipräsidentin etwas klarstellen. 

Die Szenen auf Twitter haben im Netz für reichlich Wut gesorgt: Die Aufnahme zeigt einen Polizisten, der einen Klima-Kleber auffordert, von der Fahrbahn wegzugehen. „Ansonsten werde ich Ihnen Schmerzen zufügen“, sagt er klar hörbar. 

Der junge Mann antwortet daraufhin: „Ich sitze hier friedlich und Sie wollen mich einfach wegtragen.“ Der Polizist lässt sich nicht weiter bitten, zählt einen Countdown herunter und hebt den Demonstranten anschließend zusammen mit einem weiteren Beamten von der Straße. Der Mann wird dabei am Hals und am Kopf gezerrt, die Polizei wendet Griffe an, bei denen der Aktivist aufschreit.

Klima-Kleber sorgen für Einsätze: Debatte über Polizeigewalt

Am Montag erklärt die Berliner Polizei, dass wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt ermittelt werde. Eine entsprechende Strafanzeige sei von Amts wegen eingeleitet worden, heißt es. Die Szenen lösten in der Hauptstadt eine Debatte über Polizeigewalt aus: Ist der sogenannte Schmerzgriff ein probates Mittel, um Klima-Kleber von der Straße zu entfernen? Die „Letzte Generation“ nennt das „folterähnliche Methoden“.

Alles zum Thema Twitter

Nun hat sich Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik in einem Interview mit der „Morgenpost“ zu dem Thema geäußert und erklärt: Die Polizei darf den Aktivistinnen und Aktivisten wehtun. 

Slowik erklärt: „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.“

Polizeipräsidentin in Berlin: „Gibt Griffe, die zu Schmerzen führen können“

Sie wolle Einzelfälle nicht bewerten, es sei „rechtsstaatlich geboten, deutlich zu machen, dass die angekündigten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können“.

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Die Polizeipräsidentin erklärt weiter, dass keine „Schmerzgriffe“ angewendet werden, die explizit Schmerz auslösen sollten, aber: „Es gibt Griffe, die, wenn sich jemand etwa schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungs- und Richtungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können“. Darüber sollten die Kollegen aufklären.

Slowik erklärt, der oberste Grundsatz für die Polizei sei es, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs verhältnismäßig gehandelt werde. „Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.“ (mg)