Schuss auf Kind (12): Gutachten könnte alles ändern
Nur 61 Zentimeter entferntNeues Gutachten nach Schuss auf gehörloses Mädchen (12) in Bochum

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In diesem Mehrfamilienhaus in Bochum-Hamme hat sich der Einsatz abgespielt. (Archivbild)
Ein Vorfall, der für Fassungslosigkeit sorgt. In Bochum schießt ein Polizist auf ein taubes Kind (12). Nun ist eine Information aufgetaucht, die für den unter Verdacht stehenden Beamten alles ändern könnte.
Rund sechs Monate nach der schockierenden Tat liegt nun eine zentrale Expertise vor. Der Inhalt ist brisant: Die Jugendliche, die zwei Messer bei sich trug, befand sich im Moment des Schusses lediglich 61 Zentimeter entfernt vom Beamten. Ein Vertreter der Anklagebehörde teilte mit, dass jetzt geprüft werden müsse, welche Konsequenzen diese Feststellung für die laufenden Ermittlungen hat. Über diesen Sachverhalt berichtete zuerst die „WAZ“.
Schuss auf 12-Jährige: War es Notwehr?
Im Mittelpunkt steht jetzt die Frage: Agierten die Polizisten in Selbstverteidigung? Gegen den Beamten, der seine Dienstpistole abfeuerte, läuft ein Verfahren wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag. Sein Partner, der in dem Moment einen Taser gegen das Mädchen richtete, wird wegen gefährlicher Körperverletzung belangt.
Die Geschehnisse in der Nacht auf den 17. November 2025 entfachten eine intensive Diskussion darüber, wie Polizeikräfte für den Umgang mit gehörlosen Menschen geschult werden. Das Mädchen erlitt eine Schussverletzung durch den Oberkörper, befand sich zwischenzeitlich in akuter Lebensgefahr und benötigte mehrere Operationen.
Bochum: Einsatz wegen vermisstem Mädchen eskaliert
Auslöser war die Suche nach einer Vermissten. Die Polizei wurde eingeschaltet, da die Jugendliche in ihrer Betreuungseinrichtung für gehörlose junge Menschen in Münster nicht auffindbar war. Sie war auf die dringende Einnahme eines Medikaments angewiesen. Die Ermittlungen führten die Beamten nach Bochum, wo die Mutter wohnte.
Vor Ort spitzte sich die Lage jedoch dramatisch zu. Nachdem Kontaktversuche mehrfach scheiterten, überwältigten die Polizisten die ebenfalls taube Mutter des Mädchens mitten in der Nacht und fesselten sie. Augenblicke später erschien laut früheren Mitteilungen des Innenministeriums von NRW die Zwölfjährige – sie hielt zwei Messer in ihren Händen. Unmittelbar danach löste sich der Schuss.
Der Rechtsbeistand der Jugendlichen betonte stets, dass seine gehörlose Mandantin das Messer nicht gegen die Beamten gerichtet habe. Sie habe panisch reagiert, da sie die Lage nicht habe überblicken können.
Die neue Expertise über die Distanz beim Abfeuern der Waffe ist jetzt von entscheidender Bedeutung, um die Schuldfrage zu klären. (dpa/red)
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