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Brisantes Polizei-HandbuchGriff in den Schritt und Schmerz-Hebel offiziell erlaubt?

Henning Jeschke und weitere Personen im Gerichtssaal

Henning Jeschke und weitere Personen im Gerichtssaal.

Ein Lehrbuch der Berliner Polizei sorgt für einen handfesten Skandal.

Wendet die Berliner Polizei absichtlich Schläge und Griffe im Intimbereich an? Für gewaltige Aufregung sorgt ein nun bekannt gewordenes „Handbuch Einsatztraining“ dieser Dienststelle. Explosive Passagen wurden von der Plattform „Frag den Staat“ publik gemacht. Sie deuten darauf hin, dass Einsatzkräfte in der Hauptstadt geschult werden, Personen maximal wirksam Pein zu bereiten. Wortgetreu steht in den Unterlagen: „Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden.“ Eine Abbildung dient sogar der Demonstration dieser Technik. Dem Titel des Kapitels zufolge ist der Einsatz solcher Praktiken bei Sitzstreiks und Ingewahrsamnahmen vorgesehen.

In dem Leitfaden werden im Abschnitt „Festnahme-/Kontroll- und Transporttechniken“ diverse Techniken aufgezählt, darunter Armbeugehebel mit Kopffixierung, Handbeugehebel, Kreuzfesselgriff, Kipphandhebel und auch Fingerhebel. Die Polizei Berlin hat auf Nachfrage die Authentizität der Dokumente bestätigt. Es sei eine „Lehrunterstützung“ für bereits geschultes Personal und eine Überarbeitung sei in Arbeit. Trotzdem handle es sich um gängige Methoden, deren Einsatz erlaubt ist, sofern die Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall gewahrt bleibt. Das berichtet „DER SPIEGEL“.

Die heftig kritisierten Polizeiaktionen des Jahres 2023 gegen Klima-Demonstranten in Berlin heizen die gesamte Diskussion an. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte dazu im März 2025, dass die Anwendung eines extrem schmerzvollen Griffs bei einer Sitzblockade im April 2023 gegen einen Aktivisten nicht verhältnismäßig gewesen sei. Laut Gericht hätten die Einsatzkräfte die Person schlicht wegtragen können. Das Urteil besitzt Rechtskraft, auch wenn die Polizei dies abstritt. Im Januar 2026 wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Berufungsantrag der Polizei zurück.

Eine vorherige Äußerung von Barbara Slowik, der Polizeipräsidentin Berlins, macht die ganze Sache besonders brisant. Sie hatte im September 2023 vor dem Abgeordnetenhaus in Berlin klargestellt: „In der Polizei Berlin werden keine Schmerzgriffe ausgebildet.“ Die Bezeichnung „Schmerzgriff“ existiere „in keiner Weise“. Die Organisation „Frag den Staat“ wertet das jetzt publizierte Dokument als eindeutigen Widerspruch und als Lehrbuch für ebendiese Schmerzgriffe.

Die Polizeibehörde ihrerseits erkennt keine Diskrepanz zu der Erklärung von Slowik. Es handle sich nicht um Methoden, „die per se als Maßnahmeziel das Erzeugen von Schmerzen haben“. Stattdessen gehe es um „Kontrollgriffe und -techniken unter Ausnutzung von Nervendruckpunkten sowie Hebeltechniken“. Das Vorhaben sei, Gegenwehr mit dem geringstmöglichen Verletzungsrisiko für alle Seiten zu brechen. Dieser Auslegung tritt die Gesellschaft für Freiheitsrechte energisch entgegen. Das eigentliche Ziel sei unmissverständlich der Schmerz, weswegen die Bezeichnung Schmerzgriff passend ist. Der Einsatz solcher Techniken stelle einen „besonders schwerer Grundrechtseingriff“ dar und könnte sogar gegen das Verbot von Folter verstoßen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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