Alle Maßnahmen im ÜberblickNach Oster-Wirrwarr: Diese Corona-Regeln gelten weiterhin

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Seit der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz herrscht eine allgemeine Verwirrung in Deutschland, die mit der Zurücknahme der „Oster-Ruhe“-Verordnung am Mittwoch (24. März) ihren Höhepunkt fand. Das Foto wurde am 16. März in Nürnberg aufgenommen.

Berlin – Die „Oster-Ruhe“ ist zwei Tage nach ihrem Beschluss schon wieder gekippt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nennt die Entscheidung einen Fehler und entschuldigt sich. Das Ganze sei in der Kürze der Zeit nicht machbar gewesen.

  • „Oster-Ruhe“ nach zwei Tagen wieder gekippt
  • Welche Regeln gelten jetzt noch über die Ostertage und darüber hinaus?
  • Alle Corona-Regeln im Überblick

Doch nun stellen sich die Fragen: Welche Maßnahmen gelten nun für alle Bürgerinnen und Bürger zu Ostern und darüber hinaus? Welche Regeln müssen weiterhin eingehalten werden? Nachfolgend lesen Sie, was jetzt noch gilt.

Angela Merkel kippt die „Oster-Ruhe“ – diese Regeln gelten weiterhin

„Notbremse“

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Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt.

Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren - inklusive härterer Kontaktregeln. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

Inzidenz über 100

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

  • Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
  • Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

Kontakte

Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

Impfschutz

Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.

Schnell- und Selbsttests

So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden.

Öffnungen von Modellprojekten

In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.

Arbeitsplatz

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche“.

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Es gibt viel zu diskutieren: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Karl Lauterbach unterhalten sich im Bundestag.

Anfang April sollen die Wirtschaftsverbände Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

Wirtschaftshilfen

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

Reisen

Bund und Länder appellieren „eindringlich“ an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht.

Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, „erwarten“ Bund und Länder von allen Fluglinien „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“.

Aktuell sucht die Bundesregierung nach Möglichkeiten, touristische Reisen ins Ausland zu unterbinden. Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

Senioren-, Pflege- und Behindertenheime

Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.

Nächste Schritte: Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beraten. (dpa)