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Millionär mit 417 km/h über A2Ermittlungen eingestellt, aber Begründung ist schon etwas merkwürdig

Ein tschechischer Millionär raste Anfang des Jahres mit seinem Bugatti mit Tempo 417 über die A2. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Die Begründung klingt allerdings etwas merkwürdig.

Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 km/h über die A2 gerast ist, wurde eingestellt. Aber warum?

Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag (22. April). Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

Mit 417 km/h über die A2: Verfahren wurde eingestellt

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

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Anfang des Jahres hatte der Millionär ein Video ins Netz gestellt, in dem zu sehen ist, wie er über die A2 zwischen Berlin und Hannover rast. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an. Dieses und weitere Videos sollen bereits im Juli 2021 entstanden sein.

In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher.

In dem Video seien aufgrund der gewählten Strecke, der frühen Uhrzeit und Jahreszeit sehr gute Verkehrsverhältnisse erkennbar. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise.

Außerdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Aktion ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft niemand gefährdet worden. Dem Fahrer könne man nicht vorwerfen, er sei rücksichtlos gewesen, da er optimale Uhrzeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, erklärte der Sprecher. (dpa)