42 Jahre Flucht am Ende: Der Killer von Maria Köhler gesteht! Eine Dönerladen-Falle überführt das „Cold Case“-Phantom.
Geständnis nach 42 JahrenKiller von Maria Köhler (†19) packt endlich aus

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Das undatierte Handout der Kriminalpolizei Aschaffenburg für den Cold Case „Maria Köhler“ zeigt das Opfer Maria Köhler auf einer Bank. (Archivbild)
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Nach über vier Jahrzehnten kommt die Wahrheit ans Licht: Im Prozess um den gewaltsamen Tod der angehenden Krankenschwester Maria Köhler (†19) hat der Angeklagte Nazmi G. (67) die Tat umfassend gestanden. Vor dem Landgericht Aschaffenburg gab der heute 67-Jährige zu, seine Ex-Freundin im Juli 1984 im Schwesternwohnheim getötet zu haben.
Flucht nach Istanbul und Leben unter falschem Namen
Direkt nach der Tat setzte sich der damalige Fußbodenleger mit einem One-Way-Ticket in die Türkei ab. Während die Ermittler ihn bereits früh im Visier hatten, blieb er in Istanbul untergetaucht. Besonders dreist: 1998 kehrte er nach Aschaffenburg zurück und lebte dort 16 Jahre lang völlig unbehelligt unter falschem Namen, bevor er erneut in die Türkei floh.
Ermittler-Trick im Dönerladen

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Das ehemalige Schwesternwohnheim in der Lamprechtstraße – am 30. Juni 1984 wurde Maria Köhler im fünften Stock getötet. (Archivbild)
Dass der „Cold Case“ nun doch noch aufgeklärt werden konnte, ist akribischer Polizeiarbeit und einem cleveren Schachzug zu verdanken. Ende 2024 rollten Ermittler den Fall neu auf. Nach einer Fahndung in der Sendung „Aktenzeichen XY“ führte die Spur in den Heimatort des Verdächtigen an der türkisch-syrischen Grenze.
Dort setzten die Beamten auf ungewöhnliche Methoden:
- Fahndungsplakate wurden gezielt in örtlichen Dönerläden platziert.
- Ein verdeckter Ermittler mischte sich unter die Gäste und hörte Gespräche ab.
- Schließlich lieferte ein Zeuge die entscheidende Handynummer.
Mord oder Totschlag? Es geht um alles
Im Gerichtssaal verbarg Nazmi G. sein Gesicht unter der Kapuze seines Gefängnisparkas. Er behauptet, die Tat im Affekt während eines Streits begangen zu haben. Für den Angeklagten steht bei dieser Unterscheidung alles auf dem Spiel:
- Mord: Sollte das Gericht Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe (Eifersucht und verletzte Ehre) sehen, droht lebenslange Haft.
- Totschlag: Wird die Tat lediglich als Totschlag gewertet, wäre das Verbrechen nach 42 Jahren bereits verjährt – Nazmi G. würde als freier Mann den Saal verlassen.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Nazmi G. aus gekränkter Ehre handelte, weil Maria Köhler die Beziehung beendet hatte. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet. (jag)
