Ein Urteil, das sprachlos macht: Fünf Männer werden der Gruppenvergewaltigung für schuldig befunden, müssen aber nicht hinter Gitter.
Nach GruppenvergewaltigungHammer-Urteil auf Mallorca: Kein Täter muss ins Gefängnis

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Fünf Männer zwischen 25 und 30 Jahren wurden am Montag (7.9.) von einem mallorquinischen Gericht wegen einer Gruppenvergewaltigung zu einer Gesamtstrafe von 18 Jahren verurteilt. Doch ins Gefängnis muss keiner von ihnen.
Diese Entscheidung sorgt für Entsetzen: Fünf Männer zwischen 25 und 30 Jahren wurden am Montag (7.9.) von einem mallorquinischen Gericht wegen einer Gruppenvergewaltigung zu einer Gesamtstrafe von 18 Jahren verurteilt.
Der Hammer kommt aber noch: Keiner der Verurteilten muss für das Verbrechen auch nur einen Tag in Haft. Eine Absprache vor dem Gerichtsverfahren ermöglichte es, dass die Männer mit Bewährung davonkommen.
Gravierendster Anklagepunkt wurde aufgegeben
Das abscheuliche Verbrechen geschah am 30. November 2019 in Cala Ratjada. Zwei minderjährige Mädchen, zu diesem Zeitpunkt 15 und 16 Jahre alt, wurden von der Männergruppe in einem Fahrzeug auf ein Feld verschleppt. An diesem Ort missbrauchten die Angreifer die Teenager.
Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs deutlich höhere Strafen im Visier: Für einen der Täter wurden 30 Jahre Haft aufgrund von Vergewaltigung gefordert, für die vier anderen jeweils 15 Jahre.
Sexuelle Aggression wurde drei der Angeklagten zur Last gelegt, während ein vierter als Komplize galt, weil er dem Geschehen zuschaute, ohne einzugreifen. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.
Die Rechtsbeistände der Geschädigten bemühten sich um eine außergerichtliche Verständigung, um den jungen Frauen die Zeugenaussage zu ersparen. Diese Absprache hatte allerdings einen bitteren Beigeschmack: Der gravierendste Anklagepunkt, die Vergewaltigung mit Penetration, wurde im Gegenzug aufgegeben. Das Gericht gab dieser Vereinbarung seinen Segen.
Juristischer Schachzug: Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Das Resultat ist ein juristischer Schachzug, der die Verurteilten vor einer Haftstrafe bewahrt. Wegen zweifacher sexueller Aggression wurden vier der Männer zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt, der fünfte erhielt zwei Jahre für seine Beihilfe.
Eine Regelung im spanischen Gesetz kommt hier zum Tragen, da keine der individuellen Strafen über zwei Jahre hinausgeht und die Männer als nicht vorbestraft gelten: Die Haftstrafen dürfen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Bewährungszeitraum ist auf fünf Jahre festgesetzt. Ferner ist es den Verurteilten untersagt, sich den Geschädigten zu nähern, und sie sind zur Zahlung einer Entschädigungssumme von 70.000 Euro verpflichtet.
Zusätzlich wurde eine Geldbuße von 2.160 Euro verhängt. Weil die Männer zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft saßen, heißt das im Klartext: Für dieses Verbrechen verbringen sie keine einzige Nacht im Gefängnis. (red)
