Vier junge Leute zwingen einen Mann zum Trinken – mit tödlichem Ausgang.
Für ein Video zu Tode gequält27-Jähriger tot – Täter auf freiem Fuß

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Schriftzüge von Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Heidelberg.
Ein Urteil, das fassungslos macht: Vier Jugendliche sind vom Landgericht Heidelberg der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden, doch sie müssen nicht hinter Gitter. Sie hatten einen 27-jährigen Mann dazu gebracht, sich regelrecht totzutrinken. Die Strafen für die Jugendlichen: Bewährung. Das Strafmaß liegt zwischen zwei Jahren und der Mindeststrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Eberbach im Rhein-Neckar-Kreis war im Oktober 2024 der Schauplatz der entsetzlichen Tat. Die zu diesem Zeitpunkt 15 sowie 16 Jahre alten Jungen kamen mit dem 27-jährigen Opfer, das sie kannten, in der Wohnung eines der Angeklagten zusammen. Dort versorgten sie den Mann mit Unmengen hochprozentigen Alkohols, selbst als er bereits sichtlich die Kontrolle verloren hatte und die Konsequenzen nicht mehr überblicken konnte. Das berichtet „t-online“.
Die ganze Aktion wurde von den Teenagern sogar mit dem Handy gefilmt. Der Mann trank so lange, bis sein Blutalkoholspiegel einen schockierenden Wert von etwa fünf Promille erreichte und er kollabierte. Anstatt aber sofort Hilfe zu organisieren, ließen die Jugendlichen ihr Opfer einfach liegen – für die Dauer von vier Stunden. Sie wählten aus Angst vor den Folgen nicht den Notruf.
Erst als sie sahen, dass die Lebenszeichen des Opfers schwächer wurden, alarmierten sie die Rettung. Doch dieser Schritt kam zu spät. Obwohl die Sanitäter nur Minuten danach eintrafen, hatte der 27-Jährige durch einen Kreislaufstillstand bereits unumkehrbare Hirnschäden davongetragen. Sein Tod trat drei Tage danach im Krankenhaus ein.
Die Gerichtsverhandlung war nicht öffentlich, da die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Verurteilung basierte vor allem auf den selbstgedrehten Videos und den Geständnissen der Teenager. Während Anklage und Verteidiger Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren forderten, plädierte die Nebenklage für zwei der Jungen auf Gefängnisstrafen, die zwei Jahre übersteigen – was eine Bewährung ausgeschlossen hätte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. (red)
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