Ein Skandal, den ein Richter auslöste, führt zum Scheitern des Prozesses.
Eklat im GerichtssaalMordprozess wegen Rassismus-Vorwurf geplatzt

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Rassismus-Vorwurf: Münchner Mordprozess wird neu verhandelt
Ein spektakuläres Scheitern erlebte ein Mordverfahren am Landgericht München I infolge eines Eklats, der den vorsitzenden Richter betraf. Die Anschuldigung gegen den 31-jährigen Beschuldigten lautet, er habe im September 2024 im Münchner Alten Botanischen Garten einem 57-jährigen Mann nach einem Konflikt so gewaltsam einen Tritt gegen den Kopf versetzt, dass jener stürzte, auf den Hinterkopf fiel und daraufhin verstarb. Aufgrund von heimtückischem Mord hatte die Anklagebehörde den Fall vor Gericht gebracht, aber nach etwa einem Jahr an Untersuchungen steht nun eine komplette Neuaufnahme des gesamten Prozesses an.
Ein Ereignis am 3. Dezember 2025, lediglich einen Tag bevor das Urteil verkündet werden sollte, war der Auslöser für die Annullierung. Im Zuge der Befragung eines Zeugen aus Somalia, die von wiederholten Verständigungsproblemen zwischen dem Zeugen, dem Übersetzer und dem Gerichtsvorsitzenden geprägt war, soll der Richter laut dpa-Angaben verärgert und sinngemäß gesagt haben: „Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“ Das berichtet „FOCUS online“.
Befangenheitsantrag von der Verteidigung eingereicht
Eine besondere Brisanz erhielt die Äußerung des Richters durch den Umstand, dass Donald Trump, der zu jener Zeit als US-Präsident amtierte, kurz vorher bei einer Sitzung des amerikanischen Kabinetts mit einem aufsehenerregenden Kommentar somalische Einwanderer in den Vereinigten Staaten massiv gekränkt und angeblich als „Müll“ tituliert hatte. Infolgedessen reichten unverzüglich sowohl die Rechtsbeistände des Beschuldigten als auch die Juristin, die die Nebenklage vertrat und die Tochter des Getöteten ist, einen Antrag wegen Befangenheit ein. Ein unmittelbarer Zusammenhang wurde von ihnen hergestellt zwischen dem Kommentar des Richters und der diskriminierenden Bezeichnung, die der US-Präsident verwendete.
Dem Antrag wurde vom Schwurgericht stattgegeben, woraufhin der Richter abberufen und das Verfahren beendet wurde. Die Kammer gelangte in ihrer Begründung für den Ausschluss des Vorsitzenden zu einer nuancierten Beurteilung. Es wurde zwar zugestanden, dass eine explizit herabwürdigende Wortwahl seitens des Richters nicht beweisbar war und dieser überzeugend dargelegt hatte, von Trumps Kommentaren im Moment seiner eigenen Äußerung keine Kenntnis besessen zu haben. Trotzdem genügte der bloße „böse Schein“, weil der Kommentar im Kontext der „breiten Berichterstattung über abwertende Aussagen des damaligen US-Präsidenten über Menschen aus Somalia“ fiel.
Noch bevor die Schwurgerichtskammer tagte, hatte der Richter in einer dienstlichen Erklärung eine Rechtfertigung abgegeben und sich mit den Worten „Die Äußerung tut mir leid“ für seine Wortwahl um Verzeihung gebeten. Er sei nur in der Lage gewesen, Trumps Kommentare bezüglich kultureller Differenzen und Probleme nachzuvollziehen. Jedoch führte Rita Drar, die Rechtsvertreterin der Nebenklägerin, an, dass schon die Referenz auf einen Politiker wie Trump, der für diskriminierende Bemerkungen bekannt ist, ausreicht, um das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit zu erschüttern. Des Weiteren beanstandete sie die verallgemeinernde Behauptung des Richters, Befragungen von Zeugen aus Somalia seien „regelmäßig schwierig gestaltet“ gewesen, und bezeichnete dies als eine „ethnische Kollektivzuschreibung“.
Die Absetzung des Richters hat zur Folge, dass der bereits circa ein Jahr laufende Prozess nun vollständig neu gestartet werden muss. Laut Auskunft einer Sprecherin des Oberlandesgerichts ist es erforderlich, alle Zeugen abermals vorzuladen und sämtliche Beweismittel einer neu zusammengesetzten Kammer vorzulegen. Eine der vorherigen Beisitzerinnen wird den Vorsitz übernehmen, und die andere Beisitzerposition wird mit einem Mitglied aus der Vertreterkammer neu besetzt. Für den Beginn des neuen Verfahrens gibt es momentan jedoch noch keinen festen Termin. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
