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EdekaJugendliche benehmen sich völlig daneben – Supermarkt verhängt ernste Strafe

Das Symbolfoto aus dem Jahr 2017 zeigt den Eingangsbereich einer Edeka-Filiale.

Einer Edeka-Filiale, wie auf diesem Symbolfoto zu sehen, wurde es zu bunt, sodass sie einer Schule Hausverbot erteilte.

Dass sich Jugendliche hin und wieder den ein oder anderen Fauxpas leisten, ist hinreichend bekannt. Ein Berliner Supermarkt zog nun jedoch einen Schlussstrich und verhängte eine drastische Strafe.

von Lara Hamel (hl)

In der Pause schnell zum Edeka, um die Süßigkeitenregale zu plündern: Für Schülerinnen und Schüler einer Berliner Sekundarschule aktuell nicht möglich. Wie der „Berliner Zeitung“ am Donnerstag (26. Januar 2023) berichtete, hat die gesamte Friedrich-Bergius-Schule Hausverbot in einer Berliner Edeka-Filiale.

Der Grund: schlechtes Benehmen. Schülerinnen und Schüler sollen „Flaschen, Dosen, Kekspackungen aus den Regalen genommen und auf den Boden geschmissen“ haben, so der Markleiter der Filiale an der Handjerystraße in Berlin-Friedenau. Außerdem seien Kundinnen und Kunden geschubst worden, hieß es in der „Berliner Zeitung“.

Kein Einzelfall: Hausverbot im Supermarkt

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe sich die Schulrektorin mit der Filialleitung kurzgeschlossen, anschließend wurde das Hausverbot verhängt. Für Schülerinnen und Schüler „gesperrt“ sei der Edeka-Markt bis einschließlich 4. Februar 2023. Darauf weise sogar ein Plakat vor dem Eingang hin.

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Es ist nicht das erste Mal, dass der Einzelhandel zu einer solchen Maßnahme greifen muss: Bereits im Jahr 2020 hatte eine Edeka-Filiale im nordrhein-westfälischen Moers Schülerinnen und Schülern den Zutritt verweigert.

Damals ging es jedoch um die Abstands- und Maskenpflicht, die nicht eingehalten wurde. Nachdem „mehr als 100 Schüler gleichzeitig“ den Markt betreten hatten, wurde ihnen der Zutritt zwischen 8 und 14 Uhr untersagt. Laut einer Edeka-Sprecherin sei dieses Vorgehen nötig gewesen, „um nicht gegen die Corona-Schutzverordnung zu verstoßen, die maximal 80 Personen gleichzeitig in diesem Markt erlaubt.“