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Dreister BetrugTankstellen-Mitarbeiter will Kunden um Millionen-Gewinn bringen

Eine Hand mit Lottoschein „Spiel 77“ und „Super 6“

Copyright: IMAGO / photothek

Eine Hand mit Lottoschein „Spiel 77“ und „Super 6“.

Ein Lottoschein im Wert von 1,5 Millionen Euro. Ein Angestellter, der schwach wurde. Ein Betrug, der fast geklappt hätte.

Was für eine unfassbare Geschichte! Ein Angestellter einer Tankstelle in Bayern wollte einen Lottospieler um seinen Gewinn von etwa 1,5 Millionen Euro bringen. Dafür gab es jetzt die Quittung vom Amtsgericht München. Das Urteil für Patrick D. lautet: 15 Monate Haft auf Bewährung.

Alles begann im April 2024 in einer Tankstelle in Grasbrunn nahe München. Ein Kunde wollte seinen Lottoschein kontrollieren lassen. Eine Sprecherin von Lotto erklärte der „Bild“-Zeitung, dass ihm dort „fälschlicherweise mitgeteilt, dass kein Gewinn damit erzielt worden sei“. Enttäuscht ließ der Mann das Ticket wohl zurück. Der Hammer an der Sache: Der Angestellte, der die falsche Information gab, war gar nicht Patrick D. Stattdessen hat ihm anscheinend ein Arbeitskollege den wertvollen Schein übergeben. Das berichtet „DER SPIEGEL“.

Millionen-Traum platzte in der Lotto-Zentrale

Einige Zeit verging, dann sah D. seine Chance gekommen. Er marschierte zur Münchner Lottozentrale, um die Millionen für sich zu beanspruchen. Aber die Angestellten dort wurden misstrauisch. Der Haken: Als Mitarbeiter einer Lotto-Verkaufsstelle darf er selbst gar keine Gewinne einlösen. Der Plan scheiterte und vor Gericht packte D. schließlich aus.

Doch was ist mit dem wahren Glückspilz? Für diesen ist das Gerichtsurteil nur ein schwaches Pflaster, denn sein Geld sieht er nicht. Die Sprecherin von Lotto sagte, er habe „bislang weder durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden noch durch uns ermittelt werden“ können. Die harte Realität lautet: Wer den originalen Spielschein nicht vorlegen kann, hat auch kein Recht auf den Millionengewinn.

Offen bleibt die Frage, was mit dem zweiten Angestellten passiert, der den Lottoschein angeblich weitergereicht hat. Dazu konnte der Gerichtssprecher keine Angaben machen. Auch von der Staatsanwaltschaft gibt es zu diesem Punkt bislang keine Stellungnahme. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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