Schreckliche Bluttat auf der Insel: Eine 74-Jährige wurde zu Tode getreten.
Brutaler Mord auf MallorcaWeil kein Bier da war? Mann tritt Schwiegermutter (74) tot

Copyright: IMAGO / Zoonar
Zwei Personen und der Hammer eines Richters.
Vor dem Oberlandesgericht in Palma startete am Freitag (8. Mai) ein schockierendes Verfahren. Angeklagt ist der Portugiese Vitor Aníbal T.M. (47), dem vorgeworfen wird, seine Schwiegermutter Erika R. (†74) auf grausame Weise ermordet zu haben. Für ihn verlangt die Anklagebehörde eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie eine Zahlung von 150.000 Euro an die Tochter der Getöteten. Die Tochter, die als Nebenklägerin auftritt, verlangt ihrerseits lebenslänglich und 300.000 Euro von dem Mann, mit dem sie 22 Jahre liiert war.
Der Vorfall spielte sich am 25. September 2024 in Colònia de Sant Jordi ab. Dort soll der Beschuldigte die 74 Jahre alte Schweizer Bürgerin auf der Terrasse ihres Wohnhauses attackiert haben. Dem Anklagevorwurf zufolge warf er die ältere Dame zu Boden und traktierte sie dann mit „starke und zahlreiche Tritte mit der Ferse gegen den Kopf, mindestens 15 Minuten lang“. Die Seniorin zog sich derart massive Verletzungen zu, dass sie direkt am Ort des Geschehens starb. Die Ermittlungen der Guardia Civil ergaben als mögliches Motiv, dass kein Bier mehr vorrätig war. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.
Horror-Anruf mitten in der Attacke
Was die Sache besonders abscheulich macht: Mitten im Angriff rief der Mann angeblich die Tochter der Getöteten an, „damit sie die Schreie hörte“. Im Gerichtssaal äußerte die Staatsanwältin unmissverständlich über den Beschuldigten: „Er ist das personifizierte Böse“.
Das Verhältnis des Mannes zu seiner ehemaligen Freundin und ihrer Mutter wird als sehr konfliktbeladen beschrieben. Trotz der schon länger zurückliegenden Trennung des Paares wohnten die drei Personen weiter gemeinsam in einem Landhaus, weil der Mann einen Auszug verweigerte.
Bereits polizeibekannt und vorbestraft
Der Beschuldigte hatte schon mehrere Vorstrafen wegen Gewalttaten. Im Juni 2023 hatte seine Ex-Partnerin ihn wegen Misshandlung angezeigt, zog die Aussage vor Gericht jedoch zurück, woraufhin ein Freispruch erfolgte. Eine weitere Anzeige folgte kurz vor dem tödlichen Angriff. Infolgedessen wurde der Mann in das System zur Überwachung bei geschlechtsspezifischer Gewalt integriert und die Gefährdung als mittelschwer bewertet.
Gegenüber dem Haftrichter gab der Beschuldigte nach seiner Festnahme an, sich an nichts erinnern zu können. Die Verteidigung des Mannes fordert daher einen Freispruch. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
