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Bluttat vor der Moschee15-Jähriger sticht wegen Mädchen zu – Vater jetzt auf der Flucht

Landgericht Essen

Copyright: Bernd Thissen/dpa

Ein 15-Jähriger hatte einen Mitschüler niedergestochen. Dafür muss er ins Jugendgefängnis. (Symbolfoto)

Sohn (15) sticht zu, Vater gibt Signal und ist jetzt flüchtig.

DRAMA IN NRW: TEENIE (15) STICHT ZU, VATER (41) GIBT DAS SIGNAL – UND VERSCHWINDET SPURLOS. Eine Auseinandersetzung um eine junge Frau endet blutig. Vor einer Moschee in Hattingen zückt ein 15-Jähriger ein Messer. Aber was seinen Vater angeht, ist die Geschichte noch krasser – denn der ist wie vom Erdboden verschluckt.

Harte Konsequenz am Landgericht Essen: Ein deutsch-türkischer Jugendlicher (15) muss für fünf Jahre in den Jugendknast. Er hatte am 5. Oktober des Vorjahres vor einer Moschee in Hattingen (Ennepe-Ruhr-Kreis) einen Mitschüler im selben Alter mit drei Messerstichen in den Rücken lebensbedrohlich verletzt. Einer der Stiche durchbohrte die Lunge.

Was steckte hinter dieser Wahnsinnstat? Ein Konflikt wegen einer jungen Frau. Laut Gerichtsurteil wollten beide Teenager sie für sich haben. Richter Lukas Hempel fand dazu im Urteil deutliche Worte: „Das Mädchen gehört niemandem – nur sich selbst.“

Vater gab das Startsignal – und ist nun untergetaucht

Die Beteiligung der Familie macht fassungslos. Der 41-jährige Vater des jungen Angreifers wurde für seine Beihilfe zum versuchten Mord zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er seinem Sohn das Signal für den Angriff gab, just als das Opfer das Gebetshaus verließ.

Der absolute Knüller: Bei der Verkündung des Urteils am Freitag fehlte vom Vater jede Spur. Er ist während des Verfahrens abgetaucht, jetzt wird international nach ihm gefahndet. Auch ein Onkel (44) saß auf der Anklagebank. Er wartete im Fluchtfahrzeug und bekam anderthalb Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Man konnte ihm nicht nachweisen, dass er von der Klinge wusste.

Die Entscheidungen des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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