In Spanien drohen rund um Ostern Streiks. Besonders betroffen ist Mallorca. Das Auswärtige Amt warnt.
„Bitte informieren Sie sich“Auswärtiges Amt warnt vor Mallorca-Reisen

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Anzeigetafel mit Flügen nach Mallorca am Flughafen Köln-Bonn.
Die Osterreise nach Spanien könnte für zahllose Urlauber zur Zerreißprobe werden. Während der Feiertage sind an über 20 spanischen Flughäfen Arbeitsniederlegungen vom Bodenpersonal vorgesehen. Speziell die von Deutschen hochgeschätzte Urlaubsinsel Mallorca ist davon betroffen.
Auch das Auswärtige Amt in der Hauptstadt schlägt nun Alarm und weist Reisende auf mögliche Konsequenzen hin. Für die Zeitspanne vom 27. März bis zum 6. April 2026 wurden Arbeitskämpfe angekündigt. Verschobene Flüge oder gar vollständige Annullierungen wären eine mögliche Folge. Die eindringliche Aufforderung lautet: „Bitte informieren Sie sich in den Medien und wenden sich bei Fragen an Ihre Fluggesellschaft“. Das berichtet „FOCUS online“.
Hier könnte es zu massiven Störungen kommen
Nicht nur Mallorca ist von den Arbeitsniederlegungen der Dienstleister Groundforce und Menzies betroffen. Auch an bedeutenden Knotenpunkten wie Madrid, Barcelona, Malaga, Valencia, Alicante, Ibiza sowie diversen Airports auf den Kanarischen Inseln sind Ausstände geplant. Der Anlass für die Maßnahmen sind Gehaltsforderungen der Angestellten am Boden.
Der Ablauf der Arbeitskämpfe ist eng getaktet: Zwischen dem 27. und 29. März sind stundenweise Ausstände vorgesehen, während vom 2. bis zum 6. April (Ostermontag) sogar ganztägig die Arbeit niedergelegt werden soll. Es existiert jedoch ein Funken Hoffnung: Schon 2025 fand ein vergleichbarer Arbeitskampf statt, der wegen einer vom Verkehrsministerium in Spanien verfügten Minimalversorgung ohne weitreichende Annullierungen von Flügen verlief.
Was Urlauber nun wissen müssen
Der Automobilclub ADAC hat eindeutige Empfehlungen für Reisende parat. Urlauber sollten ihren Flugstatus regelmäßig im Internet kontrollieren. Außerdem wird geraten, an den Tagen der Arbeitsniederlegung wesentlich zeitiger am Airport zu sein, weil es beim Check-in und der Gepäckaufgabe zu spürbaren Wartezeiten kommen könnte.
Sollte ein Flug annulliert werden oder eine massive Verspätung haben, steht den Passagieren Hilfe zu. Gemäß ADAC können sie von der Airline Versorgung, Verpflegung und im Notfall auch ein Hotelzimmer verlangen. Die nicht eindeutige Gesetzeslage bezüglich der Länge von Arbeitsniederlegungen führt allerdings immer wieder zu Beanstandungen, wie es auch kürzlich bei Ausständen in Deutschland der Fall war. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

