Abo

Fieser Flug-TrickSo spart ihr Hunderte Euro – doch die Airline kann euch rauswerfen

Passagiere im Flughafen Frankfurt/Main

Copyright: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Fliegen kann teuer sein - deshalb suchen Reisende gern nach Schlupflöchern zum Sparen.

Ein Flug-Trick verspricht Ersparnis, birgt aber Risiken.

Beim „Skiplagging“ bucht man absichtlich einen Flug, den man nur zum Teil nutzt. Das ist riskant.

Es klingt total absurd, aber es stimmt: Eine Flugreise von Köln über München nach Berlin ist manchmal billiger als das direkte Ticket von Köln nach München. An diesem Punkt setzt eine kontroverse Sparmethode an, die man „Skiplagging“ nennt. Man reserviert die ausgedehntere, preiswertere Route, verlässt das Flugzeug aber schlicht am Zwischenziel und lässt das nächste Teilstück sausen.

Wie die dpa meldet, wenden Fluglinien komplexe Preisstrategien an, bei denen Faktoren wie Angebot und Wettbewerb entscheidend sind. Laura Frommberg vom Branchenportal „aerotelegraph.com“ bestätigt: „Das gilt vor allem auf den Strecken, auf denen eine Airline auf der Direktverbindung konkurrenzlos unterwegs ist.“

Airlines gehen hart gegen den Spar-Trick vor

Aber Achtung: Was sich wie ein genialer Plan für Preisbewusste anhört, ist mit hohen Risiken verbunden. „Airlines gehen immer härter dagegen vor“, warnt Frommberg. In den Vereinigten Staaten wurden aus diesem Grund bereits Flugverbote verhängt.

Den Fluglinien ist das natürlich ein Dorn im Auge. Ihre Beförderungsklauseln untersagen meist das Auslassen von Flugsegmenten. Wer dabei ertappt wird, riskiert empfindliche Nachforderungen oder die Fluggesellschaft lässt einen schlichtweg nicht an Bord. Der auf Fluggastrechte spezialisierte Jurist Matthias Böse rät daher unmissverständlich ab: „Ich würde daraus keinen Spartrick machen.“

Bundesgerichtshof stärkt Fluggästen den Rücken

Ganz anders ist die Lage, falls sich die eigenen Pläne für die Reise erst nach der Ticketbuchung ändern. Hierzu gab es vom Bundesgerichtshof (BGH) im Herbst 2023 eine Entscheidung zuungunsten der Lufthansa, welche die Position von Passagieren stärkte (Az.: X ZR 110/24). Laut dem Richterspruch darf die Fluggesellschaft keine Nachforderung stellen, wenn man aus plausiblen Motiven nur ein Flugsegment in Anspruch nimmt.

Der Knackpunkt: Man muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Planänderung unvorhergesehen war. Wurde der Hinflug wegen einer Zugverspätung verpasst? Ist ein entscheidender Geschäftstermin abgesagt worden? In solchen Fällen ist man rechtlich abgesichert. Laut Jurist Böse betrifft diese Rechtslage sämtliche Flüge, die dem deutschen AGB-Recht unterliegen, was auch viele Verbindungen ab dem Flughafen Köln/Bonn einschließt.

Was tun, wenn die Airline die Mitnahme verweigert?

Häufig landen bei Anwalt Böse Fälle auf dem Schreibtisch, bei denen Reisende ahnungslos in diese Zwickmühle geraten. Sie haben den Hinflug verpasst und sollen dann für den bereits bezahlten Rückflug nicht mitgenommen werden, es sei denn, sie zahlen kräftig drauf. „Ich halte das für rechtswidrig“, stellt Böse klar. Nach der BGH-Entscheidung sind die Aussichten hervorragend, in einer solchen Situation eine Rückerstattung durchzusetzen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Gericht: Verbot von Erotik-Instagram-Angebot unzulässig

Erotik-Model siegt vor Gericht

Insta-Sperre aufgehoben – aber es gibt Bedingungen