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Weg frei für WindräderOVG weist Eilantrag des Kreises Kleve am Niederrhein zurück

Windenergie

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Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, wurden in ganz Nordrhein-Westfalen sogenannte Windenergiebereiche ausgewiesen. (Symbolbild)

Zoff um Windräder: Gericht in Münster spricht Machtwort

Klare Ansage aus Münster im Zoff um neue Windräder! Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein erstes Machtwort gesprochen und den Eilantrag von Kleves Kreisverwaltung abgeschmettert. Diese hatte sich gegen vier geplante Windkraft-Flächen am Niederrhein gestemmt. Laut dem 22. Senat gibt es aber keine rechtlichen Hürden für den Ausbau. Und das Urteil steht: Es ist unanfechtbar.

Damit in Nordrhein-Westfalen der Windkraft-Ausbau schneller geht, hat man die sogenannten Windenergiebereiche geschaffen. Die Idee ist simpel: Firmen sollen dort ohne große Bürokratie neue Anlagen hochziehen können. Das heißt zum Beispiel auch, dass die Prüfung auf Kollisionen mit dem Schutz von Arten und Natur deutlich schlanker ausfällt.

Gerichtsurteil: „keine offensichtlichen Fehler“

Wo diese Zonen für Windenergie hinkommen, das haben in der Regel die Bezirksregierungen und die Regionalräte entschieden. Die Städte und Gemeinden vor Ort hatten dabei kaum was zu sagen.

Die Münsteraner Richter fanden aber im Düsseldorfer Regionalplan, der auch für den Niederrhein gilt, „keine offensichtlichen Abwägungsfehler“. Auf gut Deutsch: Die Düsseldorfer Bezirksregierung und der dortige Regionalrat durften die Zonen im Reichswald festlegen. Zusätzlich legte der 22. Senat noch weitere rechtliche Argumente nach, wieso die Kreisverwaltung Kleve gegen die Festlegung der Planer nichts unternehmen kann.

Das war erst der Anfang: Weitere Klagen beim OVG

Dieses Urteil ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Beim OVG stapeln sich noch viele andere Anträge, die sich gegen die Pläne der Regionen richten. Es klagen nicht nur die Kommunen, sondern auch die Firmen, die Windkraftanlagen betreiben. Bei einer ganzen Reihe von Verfahren geht es obendrein um die Förderung von Rohstoffen.

Und dass solche Planungen ganz schnell platzen können, hat sich erst neulich gezeigt: Das OVG hat am letzten Freitag (12. Juni 2026) den kompletten Regionalplan für das Ruhrgebiet gekippt. Begründung: Die Richter sind überzeugt, dass bei der Festlegung von Abbauflächen für Sand und Kies im Weseler Kreis gepatzt wurde. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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