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Prozess nach Schlitten-CrashMutter fordert Mega-Schmerzensgeld von zehnjährigen Kindern

Kinder und Erwachsene rodeln einen Berg hinunter.

Beim Rodeln (hier ein Symbolbild am Herkulesberg in Köln) ist es in Siegburg zu einem folgenschweren Crash gekommen. 

Aktualisiert

Schlitten-Unfall mit bitterem Nachspiel: Eine Mutter geht wegen Schmerzensgeld vor Gericht. Der Richter macht eine klare Ansage. 

Ein Wintertraum wurde zum Albtraum. Am 20. Januar 2024 nutzte eine Siegburger Familie den Neuschnee für einen Rodelausflug auf den Michaelsberg. Doch der Spaß fand ein jähes Ende. Die Mutter hielt ihren anderthalbjährigen Sohn im Arm und filmte gerade ihren Mann und den dreijährigen Sohn bei der Abfahrt, als das Desaster geschah.

Plötzlich krachten zwei zehnjährige Jungs mit ihrem Schlitten ungebremst von hinten in die Mutter. Sie ging zu Boden und konnte sich vor Schmerzen kaum bewegen. Die bittere Diagnose: eine Knieverstauchung links und ein gerissenes Innenband.

Unfall beim Schlittenfahren landet vor Gericht

Drei Monate fiel sie im Job aus und schaffte auch ihren Haushalt kaum noch. Ein Jahr später landete der Fall vor dem Bonner Landgericht: Die Frau verlangte 10.025 Euro von den Eltern der zwei Jungen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Doch vor Gericht folgte die kalte Dusche für die Klägerin: Die 18. Zivilkammer am Bonner Landgericht schmetterte ihre Forderung ab. Der Vorsitzende Richter Tilman Eisenberg argumentierte zwar, dass Kinder ab sieben Jahren zwar deliktfähig seien, er sprach den beiden Zehnjährigen aber die Fähigkeit ab, die potenziellen Konsequenzen ihres Tuns zu verstehen. Beim Schlittenfahren, so die Urteilsbegründung, verliere man leicht die Kontrolle und könne das Gefährt kaum steuern.

Und es kommt noch härter: Das Gericht sieht eine Mitschuld bei der Mutter. Ihr Benehmen sei nicht nur fahrlässig, sondern sogar „hochfahrlässig“ gewesen. Wer sich mit dem Rücken zu einem steilen Rodelhang stelle, signalisiere, dass keine Bedrohung bestehe. Die entscheidende Frage aus dem Urteil lautet: Wenn ein Erwachsener „keine Gefahr“ suggeriert, wie solle man dann von zwei Zehnjährigen erwarten, dass sie „ein Bewusstsein von einem gefährlichen Tun“ haben. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.