Ferienende in NRWTestungen, Präsenzunterricht: Das müssen Schülerinnen und Schüler wissen

Kamuran Turan, Lehrerin der Klaase 3a der Maria-Kunigunda-Grundschule, erklärt ihren Schülern den "Lolli-Test.

Am Montag (10. Januar 2022) beginnt in Nordrhein-Westfalen nach den Weihnachtsferien wieder der Schulunterricht. Das Foto zeigt eine Grundschulklasse in Essen am 10. Mai 2021.

Am Montag enden die Weihnachtsferien in Nordrhein-Westfalen. Zum Start in die Schule müssen sich alle Schülerinnen und Schüler einem Corona-Test unterziehen.

Um bei der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus „möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken“, müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal in Nordrhein-Westfalen zum Schulstart an diesem Montag (10. Januar 2022) testen lassen.

Danach wird an den Schulen wieder in den gleichen Abständen getestet wie vor den Ferien. Die entsprechende Verordnung des Landes ist am Sonntag wie angekündigt veröffentlicht worden.

NRW: Testungen als „Sicherstellung des Präsenzunterrichts“

Mit den umfangreichen Testungen soll vermieden werden, dass Infektionen unentdeckt blieben. Zudem sollen die Maßnahmen zur „Sicherstellung von Präsenzunterricht“ beitragen, hieß es in der vom 10. Januar an gültigen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Landes. Auch geimpfte Personen und Genesene dürfen demnach nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie getestet worden sind.

Immunisierte Beschäftigte der Schulen wie Hausmeister oder andere Mitarbeiter dürften „Selbsttests in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor Betreten des Schulgebäudes“ machen, hieß es weiter. Die erweiterte Testpflicht soll laut NRW-Gesundheitsministerium für zusätzliche Sicherheit im Schulbetrieb sorgen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 7. Februar. (dpa/nb)