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Tausende Kinder betroffenPCR-Test-System in NRW kollabiert – diese Regeln gelten jetzt

Ein Mädchen in einer Kindertagesstätte macht zusammen mit den anderen Kindern am Vormittag eine Corona-Pooltestung (Lollitest).

Ein Mädchen macht am 11. Januar 2022 einen Lollitest in einer Kita.

Eltern und Kinder müssen jetzt ganz stark sein: Das Pooltest-System in NRW ist kollabiert. So gab das Labor Dr. Wisplinghoff den von ihm betreuten Schulen bekannt, keine Einzelergebnisse mehr zu ermitteln. 

von Alexander Haubrichs (ach)

Die Omikron-Welle war zu viel: Das Testsystem der Schulen in Teilen Nordrhein-Westfalens ist kollabiert. Das große Labor Dr. Wisplinghoff etwa schickte am Dienstagmorgen (25. Januar) eine E-Mail an die Grundschulen, die ihre Lolli-Tests an das Analyse-Institut in Köln-Marsdorf einsenden.

Und diese Mail hatte es in sich. Demnach seien „mehr als 25 Prozent“ der eingesendeten Pools positiv. Die Masse war derart überwältigend, dass man, so heißt es in dem Schreiben, „die Analyse der Einzeltests (Poolauflösungen) für die positiven Pools von Montag ausgesetzt“ habe.

NRW: Kein Schulunterricht ohne negativen PCR-Test

Tausende betroffene Kinder und ihre Familien stehen jetzt vor einem weiteren Riesenproblem in Zeiten von Corona: Die Kinder dürften normalerweise ohne einen negativen PCR-Test nicht mehr die Schule besuchen. Für viele Eltern dürfte es nun  schwierig werden, einen Test für ihre Kinder zu bekommen. Und wer die Kosten dafür übernimmt, war erst einmal völlig ungeklärt.

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Viele wandten sich verzweifelt an ihre Kinderärzte, die aber schnell abwinkten. „Bitte haben Sie Verständnis, dass dies durch die Kinderarztpraxen nicht aufgefangen werden kann“, hieß es von einer Praxis aus St. Augustin per App.

Der Text über die Aussetzung der Einzeltestauflösung.

Die Nachricht der Kinderärzte vom 25. Januar 2022.

Corona: Test-System war Thema im Landtag NRW

Schnell war das Problem Thema im Landtag in Düsseldorf – und die Opposition forderte eine Erklärung. „Die Grünen fordern von der Landesregierung dringende Aufklärung über das weitere Vorgehen bei den als besonders sicher geltenden PCR-Tests für Schüler an den Grundschulen. Aktuell berichten Schulen, dass Labore aus Kapazitätsgründen oder mit Hinweis auf die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz die Auswertung der Einzelproben stoppen würden“, erklärte Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, am Dienstag in Düsseldorf.

Klar war nur: Das System ist kollabiert. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) reagierte am Nachmittag – ihr Ministerium schickte nach Anfrage von EXPRESS.de folgende Antwort: „Nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gestern gemeinsam mit dem Bund aufgrund der wegen der Omikron-Variante stark steigenden Fallzahlen eine priorisierte Durchführung und Auswertung von PCR-Tests beschlossen haben, muss das bisherige PCR-Lolli-Test-Verfahren an den Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig angepasst werden.“ Die Ministerin wolle das Thema noch in der Kabinettssitzung am Dienstag (25. Januar) besprechen, hieß es weiter.

Corona in NRW: Ministerium stellt Test-Procedere bei Schulkindern um

Denn: Aufgrund der aktuell stark steigenden Fallzahlen könnten die an Grund- und Förderschulen zusammen mit den Pool-Tests abgegebenen Rückstellproben der Schülerinnen und Schüler in den Laboren zurzeit nicht mehr ausgewertet und positive Pools nicht aufgelöst werden. Die Labore hätten am Dienstag im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz die Schulen und Eltern mit einer entsprechenden Problemanzeige darüber informiert.

Am Dienstagabend dann teilte das Schulministerium mit, welche „Anpassungen“ im sogenannten „Lolli-PCR-Testregime“ vorgenommen werden (heißt übersetzt: So wird künftig getestet):  

  • In den Grund- und Förderschulen werden auch weiterhin „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
    Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation – eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe.
    Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung würden „kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen“, teilte das Ministerium mit.

Die Grundschulen in NRW würden, so heißt es weiter, ab sofort in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken könnten.