Missbrauch in MünsterUrteile gefällt: Zwei Männer müssen in den Knast

Neuer Inhalt

Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht Münster am Freitag (12. Februar) die ersten Urteile gesprochen. Unter anderem wurde das Urteil gegen einen 50-jährigen Angeklagten (links neben seinem Verteidiger) verkündet.

Münster – Erste Urteile im Missbrauchskomplex Münster. Das Landesgericht Münster hat am Freitag (12. Februar) gegen zwei Angeklagte ein Urteil gesprochen. Angeklagt waren ein 30-Jähriger und ein 50-Jähriger aus Hannover.

  • Erste Urteile im Missbrauchskomplex von Münster
  • Die Angeklagten wurden wegen schweren sexuellem Missbrauch in mehreren Fällen schuldig gesprochen
  • Im Frühjahr stehen weitere Prozesse an

Beide Verfahren wurden getrennt und zum Schutz der Opfer weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Im Fall des 50-jährigen Mannes war eine Wohnung in Hannover der Tatort. Dort hat der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts den Ziehsohn des 27 Jahre alten Hauptangeklagten im Missbrauchskomplex Münster im Herbst 2019 vergewaltigt.

Im Fall des 30-Jährigen waren die Tatorte unter anderen in Münster, Hannover und auf Sylt. Beide jetzt verurteilten hatten die Taten gestanden und so dem heute elfjährigen Opfer eine Zeugenaussage vor Gericht erspart.

Münster: Mehrjährige Haftstrafen für Sexualstraftäter

Der 30-Jährige muss für neun Taten des schweren sexuellen Missbrauchs für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis, den 50-jährigen Täter sprach das Gericht in zwei Fällen schuldig und verhängte gegen ihn eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

In dem Komplex sind derzeit noch zwei Prozesse am Landgericht anhängig. Im Hauptverfahren gegen den 27 Jahre alten IT-Techniker und Hauptangeklagten, seine Mutter und weitere Angeklagte werden im Frühjahr die Urteile erwartet. (dpa)