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Kind in VW-Transporter missbrauchtTrotz Schuldspruch: Kölner (41) muss nicht in Knast

Urteil wegen Kindesmissbrauchs

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster brachten die Fahnder auf die Spur des 41-jährigen Kölners. Das Symbolfoto zeigt einen Einsatz wegen Kinderpornografie-Verdachts Ende 2019. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln – Der kleine Junge wurde ihm zum Sex angeboten, als wäre das Kind eine Ware... Nach den unfassbaren Vorwürfen gegen Lars V. (41, Name geändert) fiel am Dienstag (16. März) vor dem Kölner Landgericht das Urteil. 

  • Kind in Wald in Köln-Brück missbraucht
  • Unfassbare Vorwürfe gegen Angeklagten
  • Urteil im Kölner Landgericht

Urteil in Köln: Lars V. wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Die Kammer sprach den 41-Jährigen unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen für schuldig. Sechs Jahre und sechs Monate – so das Urteil. Doch in den Knast kommt Lars V. erstmal nicht.

Stattdessen wurde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. 

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte dem 41-Jährigen zwölf Taten im Zusammenhang mit kinderpornografischem Material sowie schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen zur Last gelegt. Der Prozess gegen Lars V. hatte am 10. Februar begonnen. Laut Anklage verging sich der Mann im Mai 2019 in einem VW-Transporter in einem Waldstück in Köln-Brück an dem damals neunjährigen Kind. 

Angeklagter Kölner: Kontakt zum Hauptbeschuldigten im Missbrauchskomplex Münster

Lars V. soll über eine Gruppe mit dem Namen „Pedo-Chat“ Kontakt zu einem Hauptbeschuldigten im Missbrauchskomplex Münster gehabt haben. Daraufhin soll ihm der Junge zur Vornahme sexueller Handlungen angeboten worden sein. 

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster gegen einen anderen Beschuldigten hatten die Fahnder auf die Spur des 41-jährigen Kölners gebracht. Er wurde auch der Verbreitung und Besitzverschaffung kinderpornografischen Materials sowie des Handels damit beschuldigt. (iri)