FreudenbergNach Mord an 12-jähriger Luise – Mädchen (12, 13) sind nicht mehr bei ihren Familien

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren sollen die zwölfjährige Luise erstochen haben. Das wird bei einer Pressekonferenz bekannt. Zu den Motiven gibt es keine Informationen. Die mutmaßlichen Täterinnen seien jetzt in einem „geschützten Bereich“.

Nach dem Gewaltverbrechen an der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen des Falls. Noch offen war zunächst, ob die Polizei bereits eine Tatwaffe gefunden hat.

Zum Motiv machten die Ermittler und Ermittlerinnen mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben gestanden, die Zwölfjährige erstochen zu haben. Die mutmaßlichen Täterinnen und das Opfer sollen sich gekannt haben.

Freudenberg: Mutmaßliche Täterinnen aktuell nicht mehr in Obhut ihrer Eltern 

Die beiden Mädchen leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Die 12- und 13-Jährigen seien „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“, teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. „Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.“

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Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern. „Der Kontakt zur Familie ist aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt“, teilte der Kreis mit. Auch für die beiden Tatverdächtigen handele es sich um eine „ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert“, sagte Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst. Ob und wann sie zurück zu ihren Eltern können, sei offen. Es handele sich „um einen sehr komplexen Prozess, der zeitlich nicht eingegrenzt werden kann“, betonte eine Sprecherin.

An der Schule der getöteten 12-Jährigen nahmen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer weiterhin viel Zeit für Gespräche. Normaler Unterricht finde noch nicht wieder statt, sagte Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg. „Die Schule ist im Moment der Ort, an dem für die Schülerinnen und Schüler Austausch und Trauer möglich sind.“

Die Kinder und Jugendlichen seien den ganzen Schultag mit ihren Klassenlehrern und -lehrerinnen zusammen. „Es gibt Halt, in gewohnter Umgebung, mit vertrauten Menschen zusammen zu sein - gerade jetzt, wo andere Gewissheiten zusammengebrochen sind“, sagte Söbbeler.

Vermisste Luise wurde von zwei Mädchen (12, 13) erstochen 

Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte am Dienstagabend (14. März 2023) tief entsetzt. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, „aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Die Zwölfjährige war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Bei der Obduktion wurden zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen sei verblutet.

Die tatverdächtigen Mädchen gerieten ins Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden, hieß es von den Ermittlern. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

Aktenzeichen XY

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Die mutmaßlichen Täterinnen sind laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, „in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes“.

Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbrechen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuldunfähig. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.

Sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verurteilt werden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es aktuell keinen Hinweis auf die Beteiligung sonstiger Personen, insbesondere auch nicht von Erwachsenen.

Bei Kindern stehe nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und Entwicklung im Vordergrund, sagte Kriminalpsychologe Rudolf Egg dem WDR. Die Mädchen stünden am Anfang ihres Lebens. „Man muss ihnen jetzt nicht das gesamte Leben verbauen“, sagte der langjährige Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. „Auch wenn sie moralisch sehr schwere Schuld auf sich geladen haben.“ Jugendämter hätten in einem solchen Fall eine Reihe von Optionen. „Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Familien eine Erziehungsbetreuung bekommen“, sagte Egg. (dpa)