+++ EILMELDUNG +++ Kuriose Fahndung Kölner Polizei sucht mit Blitzerfoto nach diesem Mann

+++ EILMELDUNG +++ Kuriose Fahndung Kölner Polizei sucht mit Blitzerfoto nach diesem Mann

Nach FlutkatastropheNRW-Regierung verlängert wichtige Hilfe für Betroffene

Ahrweiler: Völlig zerstört ist diese Brücke über die Ahr in Ahrweiler nach der Flutkatastrophe. (Luftaufnahme mit einer Drohne). (zu "CDU erläutert Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Flutkatastrophe")

Die NRW-Regierung verlängert die Steuer-Hilfen für die Betroffenen der Flut im Juli 2021. Auf dem Foto ist der Ort Ahrweiler in Rheinland Pfalz am 18. Juli 2021 zu sehen.

Die Opfer der tragischen Flutkatastrophe im Juli 2021 bekommen auch in diesem Jahr weiterhin steuerliche Hilfen von der Landesregierung. 

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert rund 50 steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Jahrhundert-Hochwassers mindestens bis zum 31. März dieses Jahres.

Damit solle eine schnelle, unbürokratische Unterstützung fortgesetzt werden, teilte das Finanzministerium am Montag (3. Januar 2022) in Düsseldorf mit. Ursprünglich sollte der seit Juli wirksame Katastrophenerlass nur bis Ende 2021 wirksam sein.

NRW: Regierung verlängert Steuer-Hilfen für Flutopfer bis Ende März 

Jetzt gilt: Wer bis Ende März 2022 einen entsprechenden Antrag stellt, muss bis zum 30. Juni dieses Jahres keine Vollstreckungsmaßnahmen für bis dahin fällige Steuern befürchten. Auf Stundungszinsen und Säumniszuschläge wird laut Ministerium des Landes NRW verzichtet.

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuern, die eigentlich bis zum 31. März fällig würden, werden demzufolge längstens bis Ende Juni 2022 ohne Ratenzahlungen gestundet.

Flutkatastrophe NRW: Auch für Arbeitgeber bestehen Hilfsoptionen

Darüber hinaus gibt es für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau. Arbeitgeber können Mitarbeitern und ihren Familien vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren, wenn deren Wohnungen oder Häuser durch das Hochwasser unbewohnbar geworden sind.

Für Spenden an die Kommunen werden die Nachweispflichten erleichtert. Vereinfachte Antragsformulare sind auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar. (dpa)