Brutale Reaktion in RE 6Kein Ticket, keine Maske: Nach Kontrolle ist Mann (27) um vier Anzeigen reicher

Reisende steigen in einen Regionalexpress in Berlin.

In einem Regionalexpress, hier ein Symbolfoto aus Berlin im Juli 2020, hat ein 27-Jähriger die Fassung verloren.

Keine Skrupel: Als er ohne Ticket und ohne Maske im RE 6 kontrolliert wurde, verlor ein 27-Jähriger komplett die Fassung.

Wenn die Zündschnur plötzlich ganz kurz wird ... Wie die Bundespolizei berichtet, ist in der Nacht auf Freitag (11. Februar) ein Mann im Regionalexpress 6 in Hamm (NRW) eskaliert. Der 27-Jährige war später auch auf der Dienststelle kaum zu beruhigen und griff Polizeibeamte tätlich an. Jetzt muss er sich wegen zahlreicher Delikte verantworten.

Was war passiert? Die Story nahm seinen Lauf, als der Mann von einem Zugbegleiter angesprochen wurde. Er trug keine Maske und konnte kein Ticket vorweisen. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten, kam aber sehr unerwartet: Plötzlich sprühte der Mann dem Zugbegleiter Pfefferspray ins Gesicht.

Hamm: Mann (27) attackiert Zugbegleiter in RE 6

Die Bundespolizei wurde eingeschaltet, die anwesenden Mitarbeiter der DB Sicherheit konnten den Mann bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte fixieren.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Am Bahnhof Hamm brachten die Polizisten den Mann aus dem Zug und auf die Wache, wogegen er sich vehement wehrte. Doch auch dort ging es brutal weiter: „Auf der Wache wurde aufgrund der Alkoholisierung und zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit ein Arzt hinzugezogen. Während dieser Maßnahme griff der Mann einen Polizeibeamten mittels Faustschlag an“, berichtet Bundespolizei-Sprecher Tobias Bußkamp.

Mann aus Bielefeld wird wegen zahlreicher Vergehen angezeigt

Weitere versuchte Angriffe konnten abgewehrt werden. Bei dem 27-Jährigen wurde im Anschluss aber noch Diebesgut gefunden. Er wurde in Hamm in Polizeigewahrsam genommen.

Jetzt muss sich der Mann, der in Bielefeld wohnt, wegen seiner Taten verantworten. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Erschleichen von Leistungen angezeigt.

Außerdem wurde noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Wenn die Zündschnur so kurz ist, kann die Liste der Vergehen eben ganz schnell ganz lang werden. (tw)