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Großeinsatz der Polizei in NRWBewaffneter Patient – Klinik-Mitarbeiter verschanzten sich

Einsatzkräfte der Polizei stehen an der LVR-Klinik in Bedburg-Hau. Dort soll es eine mögliche Bedrohungslage geben, der Bereich ist abgesperrt.

Copyright: Guido Schulmann/tv-niederrhein/dpa

Einsatzkräfte der Polizei stehen an der LVR-Klinik in Bedburg-Hau. Dort soll es eine mögliche Bedrohungslage geben, der Bereich ist abgesperrt.

Aktualisiert

Mitten in der gesicherten Klinik: Ein 38-jähriger Patient löst einen Polizeieinsatz aus. Hat er eine Waffe? Ein Spezialeinsatzkommando greift ein.

Nach einem Vorfall in der forensischen Klinik in Bedburg-Hau am Niederrhein hat ein Spezialeinsatzkommando der Polizei einen bewaffneten Patienten überwältigt und festgenommen.

Bei dem Zugriff sei niemand verletzt worden, sagte ein Sprecher der Polizei Essen der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor habe es Hinweise gegeben, dass der 38-jährige Patient sich in der Klinik bewaffnet habe.

Mitarbeiter sollen sich verschanzt haben

Mitarbeiter der Klinik hatten die Polizei am Nachmittag alarmiert und gemeldet, dass sich ein 38-jähriger Patient mit einer Stichwaffe bewaffnet habe. Daraufhin seien Spezialeinheiten eingesetzt worden, teilte die Polizei später mit. Der Bereich wurde weiträumig abgesperrt.

Nach Beobachtungen eines dpa-Fotografen war die Polizei mit einem Großaufgebot vor Ort. Nach „Bild“-Informationen sollen sich Menschen aufgrund der Bedrohungslage im Gebäude verschanzt haben. Der Patient soll Personal demnach mit einem Cuttermesser bedroht haben.

Ein Zeuge berichtete dem WDR, dass Mitarbeiter über Drehleitern in Sicherheit gebracht worden seien. Der bewaffnete Mann konnte letztlich unverletzt in der Klinik festgenommen worden.

Während des Einsatzes bestand den Angaben zufolge weder Gefahr für die Bevölkerung noch für das Klinikpersonal. Die Hintergründe des Vorfalls waren zunächst unklar.

Im vergangenen Jahr im Mai hatten zwei Patienten in der Klinik des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) randaliert und einen Brand gelegt. In der entsprechend gesicherten Einrichtung sind Straftäter mit Suchterkrankung oder schwerer seelischer Erkrankung untergebracht. (dpa/mg)

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