Nach Geiselnahme in JVA-MünsterHäftling von Polizist erschossen: Behörde trifft Entscheidung

Münster: Die Außenmauer der JVA Münster.

In der JVA Münster ist es im Oktober 2020 zu einer Geiselnahme durch einen Häftling gekommen. Ein Polizist erschoss ihn. Auf dem Foto wurde die JVA am 16. Oktober 2020 fotografiert.

Nach einer Geiselnahme in der JVA Münster am im Oktober 2020 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt, der den Geiselnehmer erschossen hatte.

Münster. Die Staatsanwaltschaft hat eine Entscheidung getroffen. Ein Jahr nach einer Geiselnahme im Gefängnis in Münster hat die Behörde die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt. Der Einsatz der Schusswaffen sei rechtmäßig gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt der Deutschen Presse-Agentur. Der Geiselnehmer war nach der stundenlangen Bedrohung einer jungen Auszubildenden im Vollzug erschossen worden.

Münster: Angehörige des JVA-Entführers legten Beschwerde ein

Gegen diese Entscheidung von 22. Juli 2021 liegt nach Auskunft der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde aus dem Kreis der Angehörigen des erschossenen Häftlings vor.

„Diese Beschwerde vom 16. August wird derzeit von uns geprüft“, erklärt Botzenhardt. Sollte es bei der ursprünglichen Bewertung bleiben, überprüft die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm den Vorgang.

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Münster: JVA-Geiselnehmer hatte Frau (29) drei Stunden in seiner Gewalt

Der offenbar geistig verwirrte Geiselnehmer hatte im Oktober 2020 eine Auszubildende (29) im Gefängnis in seine Gewalt gebracht und war nach gut drei Stunden von SEK-Beamten erschossen worden.

Die Leiche des 40-Jährigen wies vier Schussverletzungen auf. Laut einem Bericht des NRW-Justizministeriums hatte der Mann die Geisel am Hals mit einem 14,5 Zentimeter langen und an beiden Seiten angespitzten Zahnbürstenstiel am Hals bedroht und war mit der Waffe auf die Beamten zugegangen. (dpa/mj)