Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante müssen Häftlinge in NRW auf eine ganz spezielle Art von Gefängniszellen verzichten.
Omikron wütetBesondere Annehmlichkeit für Häftlinge in NRW gestrichen

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In Nordrhein-Westfalen müssen Häftlinge wegen der grassierenden Omikron-Variante auf eine Annehmlichkeit verzichten.
Per Erlass wurden die Justizvollzugsanstalten vor rund einer Woche angewiesen, Langzeitbesuche bis auf weiteres auszusetzen – das betrifft auch und vor allem die umgangssprachlich „Liebeszellen“ genannten Räumlichkeiten in den Justizvollzugsanstalten.
Das geht aus einem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen hervor.
Corona in NRW: Wegen Omikron-Variante werden „Liebeszellen“ geschlossen
Neben dem üblichen Besuchskontingent kann unter bestimmten Voraussetzungen normalerweise auch der sogenannte Langzeitbesuch in den Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen genutzt werden.
In den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten können die Gefangenen in der Regel etwa drei Stunden mit ihren Familien oder Partnern verbringen - ohne Aufsicht. Aus diesem Grund können sie auch für intime Begegnungen genutzt werden. Diese Räume dienen nach Angaben eines Sprechers des Landesjustizvollzugs der Pflege familiärer und partnerschaftlicher Kontakte. Sie sind – je nach Anstalt – eher wie ein Apartment eingerichtet, haben zum Beispiel auch eine Kochecke.
„Normale“ Besuche bei Gefangenen fallen laut Bericht an den Rechtsausschuss unter die 3G-Regel. Umarmen dürfen sich die Gefangenen und ihre Besucher nur, wenn beide immunisiert sind. (dpa)

