Horrortat in Oberhausen! Ein Mann ersticht seine Partnerin. Nun haben die Richter das Urteil gefällt.
„Schlaf schön, mein Schatz“Mann (59) ersticht Ex-Partnerin in NRW – Urteil steht fest

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Ex-Partnerin erstochen: Richter verhängen lebenslange Haft
Tödliche Eifersucht und Besitzdenken. Was sich vor neun Monaten in Oberhausen abgespielt haben muss, möchte sich niemand ausmalen. Der Angeklagte hatte gestanden, die Mutter seiner vier Kinder am 20. Februar dieses Jahres in der ehemals gemeinsamen Wohnung erstochen zu haben.
Nun ist der 59-Jährige am Montag (2. November) zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Laut Urteil des Duisburger Schwurgerichts hatte sich die 50-Jährige nach rund 30 gemeinsamen Jahren vom Angeklagten trennen wollen.
Vierfache Mutter beleidigt, gedemütigt und kontrolliert
Die Stiche trafen unter anderem den Brustbereich und das Gesicht der Frau. Dabei wurde die Hauptschlagader durchtrennt. Die 50-Jährige verblutete noch am Tatort. Anschließend hatte der Angeklagte seiner bereits toten Ex-Partnerin in einer Chatnachricht geschrieben: „Schlaf schön, mein Schatz. Du warst die große Liebe meines Lebens.“ Seinen Kindern teilte er mit, dass beide bald wieder vereint seien. Danach versuchte er sich laut Urteil selbst das Leben zu nehmen – unter anderem durch Messerschnitte in die Handgelenke.
Motiv für die Tötung war laut Urteil ein übersteigertes Besitzdenken. „Der Angeklagte hatte das Bedürfnis, Macht und Kontrolle über seine Partnerin auszuüben“, sagte Richterin Christina Frick. Er habe sie schon früher beleidigt, gedemütigt und kontrolliert. Durch die endgültige Trennung habe der 59-Jährige befürchtet, die Kontrolle über sie zu verlieren. Außerdem sei er eifersüchtig gewesen.
Die Richter werteten die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Die 50-Jährige habe mit keinem Angriff gerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa/red)
