Türsteher schießt Mann in den Kopf: War es Notwehr?
Er schoss aus NotwehrProzess gegen Türsteher: Mann (54) nach Kopfschuss ein Pflegefall

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Gericht verhandelt über Schüsse von Türsteher. (Symbolbild)
Ein Zoff an der Clubtür eskaliert, dann fallen Schüsse. Ein Mann (54) ist seitdem ein Pflegefall, sein Leben zerstört. Der Türsteher (49) steht nun vor Gericht – und sagt: Alles nur Notwehr.
Knapp fünf Monate sind seit der blutigen Nacht im Düsseldorfer Medienhafen vergangen. Jetzt hat der Prozess gegen den beschuldigten Türsteher am Landgericht begonnen. Gleich zum Start ließ der Angeklagte über seine Anwälte eine klare Ansage machen: Er habe in reiner Selbstverteidigung gehandelt.
Die Anklagebehörde zeichnet ein völlig anderes Bild und beschuldigt den 49-Jährigen des versuchten Totschlags. In der Nacht auf den 14. Dezember soll er vor dem Lokal mehrfach abgedrückt haben. Ein 54 Jahre alter Mann wurde dabei lebensgefährlich getroffen, ein 19-Jähriger erlitt eine Schusswunde an der Hüfte. Die Konsequenzen für den älteren Mann sind verheerend: Laut Gericht erlitt er einen Hirnschaden und ist seitdem auf dauerhafte Pflege angewiesen.
Anklage: Eiskalter Kopfschuss auf wehrlosen Mann?
Laut der Staatsanwaltschaft soll der Türsteher dem 54-Jährigen absichtlich in den Kopf gefeuert haben. Und das genau in dem Moment, als das Opfer schon am Boden war und versuchte, sich mithilfe eines geparkten Wagens wieder aufzurappeln. Eine Hinrichtung? Die Verteidigung widerspricht dieser Darstellung energisch. Ihr Mandant habe nicht gefeuert, als der Mann bereits am Boden lag.
Der Ursprung der ganzen Tragödie war laut Anklageschrift ein alltäglicher Zoff um den Eintritt in das schon gut gefüllte Lokal. Der Security-Mitarbeiter hatte zwei jungen Männern den Zugang verwehrt. Einer von ihnen zückte daraufhin sein Handy und rief seinen Vater an.
Verteidigung: „Wenn ich will, bezahlt ihr alle bald Schutzgeld“
Die Verteidigerseite behauptet, die Lage sei erst mit dem Erscheinen des 54-jährigen Vaters eskaliert. Dieser sei extrem feindselig aufgetreten und habe den Türsteher massiv unter Druck gesetzt. Laut den Anwälten soll der wütende Vater geschrien haben: «Wenn ich will, bezahlt ihr alle bald Schutzgeld».
Danach sei die Situation komplett aus dem Ruder gelaufen. Der Vater habe eine Schusswaffe gezückt, doch dem Angeklagten gelang es, sie ihm abzunehmen. Doch das war nicht alles: Anschließend habe der Vater ein Messer gezogen. In diesem Augenblick, so die Verteidigung, habe ihr Mandant Todesangst gehabt – und abgedrückt.
Angeklagter Türsteher ist kein unbeschriebenes Blatt
Der angeklagte Security-Mann ist für die Justiz tatsächlich kein unbeschriebenes Blatt. In seiner Vergangenheit liefen bereits Ermittlungen wegen Bedrohung, Beleidigung, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Geldwäsche und illegalen Glücksspiels.
Das Gericht hat für das Verfahren bis Ende August insgesamt 15 Termine eingeplant. Beim nächsten Prozesstag sollen die ersten Zeugen ihre Aussage machen, zu denen auch der 19-jährige Verletzte gehört. (dpa/red)
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