Jetzt hat die Stadt Düsseldorf – wie man im Rheinland so sagt – „Nägel mit Köpp“ gemacht: Seit Mitternacht gilt ein komplettes Badeverbot am Rhein, und zwar in ganz Düsseldorf. Und wer dagegen verstößt, für den wird es richtig teuer: Mit Bußgeldern bis 1000 Euro droht die Stadt!
Verbot ab MitternachtBaden im Düsseldorfer Rhein kostet jetzt 1000 € Bußgeld

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Ein Badeverbot wie hier am Timmendorfer Strand gilt ab Mitternacht auch am kompletten Rheinufer in Düsseldorf.
An dem Verbot wurde seit Tagen mit Hochdruck gearbeitet: Mindestens sechs Ertrunkene in den letzten Wochen – das war für OB Stephan Keller und seine Verwaltung Anlass, die Reißleine zu ziehen. Zuvor hatte das Innenministerium NRW den Weg frei gemacht und bestätigt, dass die Stadt ein solches Badeverbot verhängen könne.
Was dafür nötig war, nennt sich „ordnungsbehördliche Verordnung“. Und die ist seit dem gestrigen Mittwoch fertig und unterschrieben, tritt damit sofort am heutigen Donnerstag in Kraft.
OB Stephan Keller begründet diesen Schritt: „Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere Badeunfälle im Rhein in Düsseldorf zu verhindern. Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht. Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle, denn auch Kontrollen oder Verbote können weitere Unfälle im Rhein nie gänzlich ausschließen. Ich appelliere darum erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden, denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!“
Betreten des Rhein nur knöcheltief erlaubt
Im Behörden-Deutsch wird das Verbot noch einmal konkretisiert: „Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.“ Ausgenommen von dem Verbot seien ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Düsseldorf. Gestattet sei außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.
Durchsetzen muss das Verbot der Ordnungsdezernent Christian Zaum mit seinen Mitarbeitern. Der sagt: „Die ordnungsbehördliche Verordnung regelt das Baden im Rhein auf dem Düsseldorfer Rheinabschnitt und schafft für unsere Ordnungskräfte eine klare rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten sowie das Ahnden von Verstößen. Das Problem rund um das Baden im Rhein endet allerdings nicht an der kommunalen Grenze. Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums, und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern.“
Ordnungsdienst wird kontrollieren
Man kann also sicher davon ausgehen, dass das nagelneue Badeverbot ab heute scharf kontrolliert wird und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) an den besonders beliebten Strandabschnitten wie dem Paradiesstrand am Medienhafen patrouillieren werden.
Nachbarstädte wie Köln, Neuss, Krefeld und Duisburg haben bereits angekündigt, dem Düsseldorfer Beispiel des Badeverbotes mit großer Wahrscheinlichkeit folgen zu wollen.