DortmundSupermarkt-Kunde ohne Maske löst Polizeieinsatz aus: Staatsschutz ermittelt
Dortmund – Ein Kunde eines Supermarktes in Dortmund hat sich geweigert einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und hat darüber hinaus einen Mitarbeiter mit einem Einkaufwagen gerammt.
- Supermarkt-Randalierer ist laut Polizeiangaben dem Reichsbüger-Milieu zuzuordnen
- Er verletzte zwei Polizisten
- Der Staatsschutz ermittelt wegen vielen Delikten
Der Sicherheitsdienst hatte daraufhin die Polizei verständigt. Laut Polizeiangaben ereignete sich der Vorfall am Dienstagabend (11. August) gegen 22 Uhr. Jetzt ermittelt der Staatsschutz.
Dortmund: Supermarkt-Randalierer listet Rechsbürger-Paragraphen auf
Als ein ie Polizisten am Tatort eintrafen, beobachteten bereits zahlreiche weitere Kunden die Randale. Im Mittelpunkt: Ein 44-jähriger Mann ohne Mund-Nasen-Schutz, der die Situation filmte. Den Polizisten erklärte er, dass er nicht verpflichtet sei, eine Abdeckung zu tragen. Eine ärztliche Bescheinigung, die ihn vom Tragen einer Maske befreit, legte der Mann nicht vor.
Zudem listete er eine Reihe von Paragraphen auf, die jedoch nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen - wie sich später herausstellte, ist der Mann dem Reichsbürger-Milieu zuzuordnen. Die „Sonderkommission Rechts“ des Staatsschutzes überprüft darüber hinaus Kontakte zur rechtsextremen Szene.
Dortmunder Randalierer leistet Widerstand und verletzt zwei Polizisten schwer
Die Polizisten entschieden sich, den Mann aus dem Supermarkt herauszuführen. Dabei leistete der 44-Jährige massiven Widerstand und verletzte zwei Polizisten so schwer, dass sie später in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Sie konnten ihren Dienst wegen der Verletzungen nach ärztlicher Behandlung nicht mehr fortsetzen.
Weitere Einsatzkräfte unterstützten die Kollegen bei der Festnahme und konnten den aggressiven Mann schließlich überwältigen und fesseln. Auch während der Fahrt zur Wache versuchte er im Streifenwagen weiter, einen Polizisten anzugreifen.
Da besondere Haftgründe nicht vorlagen, wurde der 44-jährige am Mittwochvormittag (12. August) wieder entlassen. Der Staatsschutz ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands, Hausfriedensbruch, der Verletzung des vertraulichen Wortes (das Filmen) und einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz. (nb)