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Amsterdam, Den Haag und Co.Reisewarnung für Teil der Niederlande – was das bedeutet

Menschen sind im niederländischen Scheveningen unterwegs

Mal eben unbeschwert ins niederländische Scheveningen (hier ein Foto aus dem Jahr 2016) fahren, ist jetzt nicht mehr einfach so möglich. Die Region wurde von der Bundesregierung zum Corona-Risikogebiet erklärt.

Köln – Wegen der gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen hat die Bundesregierung die beiden niederländischen Provinzen Nordholland und Südholland zum Risikogebiet erklärt – und entsprechende Reisewarnungen ausgesprochen. Das bundeseigene Robert Koch-Institut (RKI) hatte am Mittwoch eine entsprechend aktualisierte Liste der Corona-Risikogebiete veröffentlicht.

  • Niederländische Provinzen zum Corona-Risikogebiet erklärt
  • Reisewarnung gilt unter anderem für Amsterdam, Rotterdam oder Scheveningen
  • Reiserückkehrer müssen sich in Quarantäne begeben

Nord- und Südholland sind zwei der insgesamt zwölf Provinzen der Niederlande und liegen im Westen des Landes. Sie bilden die am dichtesten besiedelte Region des Landes.

In den beiden Provinzen liegen sowohl die größten niederländischen Städte Amsterdam, Rotterdam und Den Haag als auch beliebte Badeorte wie Scheveningen, Zandvoort und Bergen aan Zee.

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Nicht betroffen ist dagegen die ebenfalls bei NRW-Touristen beliebte Küstenprovinz Zeeland im Südwesten an der Grenze zu Belgien. Auch für die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Provinzen Limburg, Gelderland und Overijssel gilt die Reisewarnung nicht. Pendler sind also nicht betroffen.

Reisewarnung für die Niederlande: Was das für Menschen in NRW bedeutet

Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, ob es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Die Warnung des Auswärtigen Amtes vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen“ dorthin folgt in der Regel nach kurzer Zeit.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium wies am Donnerstag darauf hin, dass Einreisende aus Risikogebieten sich grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese Quarantänepflicht gelte nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliege, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sei.

Reise in die Niederlande? Das müssen Sie beachten

Reisende aus Risikogebieten seien verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen.

Eine Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen für Pauschalreisen kostenlos zu stornieren.

In den Corona-Gebieten der Niederlande selbst gilt laut Auswärtigem Amt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. Zudem besteht im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren und am Flughafen Schiphol Maskenpflicht. Diese gilt seit Anfang August in den Städten Amsterdam und Rotterdam teilweise auch im Freien. (dpa, so)