Corona-Chaos in NRWMinisterium rudert bei Booster-Impfungen wieder zurück

Eine Polizistin bekommt eine Booster-Impfung. Die Polizei in NRW hat für ihre Beschäftigen mehrere Impfstraßen für Corona-Impfungen eingerichtet.

Das Land NRW hat eine kürzlich verkündete Impf-Regelung wieder zurückgenommen. Das Symbolfoto vom 2. Dezember 2021 zeigt eine Polizistin in Hilden bei ihrer Booster-Impfung.

Nach massiver Kritik schränkt die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfung nur vier Wochen nach der letzten Spritze wieder stark ein.

Wer bitte soll denn da noch durchblicken?! Nach dem Motto „vorwärts, wir müssen zurück“ scheint die nordrhein-westfälische Landesregierung momentan beim Thema Booster-Impfungen zu agieren.

Nachdem es an der Regel scharfe Kritik, unter anderem von SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty, der die Regelung als „kommunikatives Desaster“ bezeichnet hatte, gegeben hatte, rudert das Gesundheitsministerium nun wieder zurück.

NRW: Vier-Wochen-Regel zum Boostern gilt jetzt nur noch „bedingt“

Bei einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus solle „im Regelfall“ ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch (15. Dezember) mit.

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Der Mindestabstand von vier Wochen sei in „Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation“ weiterhin möglich. Ein entsprechender Erlass sei an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt worden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte noch am Tag zuvor bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien. Experten hatten diesen Alleingang Nordrhein-Westfalens massiv kritisiert.

Corona in NRW: Neue Booster-Regelung für alle kommt doch nicht

Zuvor hatte sich unter anderem SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty in die Debatte eingeschaltet. Er bezeichnete die Booster-Regelung als „kommunikatives Desaster“. Man werde nun einen „Run auf Impfeinrichtungen und Ärzte haben“, sagte der Oppositionsführer. Er fürchte „Vordrängler“ und „Ellebogen“. Das Land hatte am Montag (13. Dezember) in einem Erlass an die Kommunen überraschend eine Untergrenze von vier Wochen für die Auffrischungsimpfungen gegen das Covid 19-Virus eingeführt. Die ist nun wieder passé. (smo/mit dpa)