Zeuge hat Täter beobachtetKVB-Crash in Brühl: Unfassbar, was auf den Gleisen der Linie 18 stand

KVB-Linie 18 auf Höhe des Kölner Landgerichts an der Haltestelle Weißhausstraße. Foto: Michael Bause

Die KVB-Linie 18 prallte in Brühl mit einem großen Gegenstand auf den Gleisen zusammen. Das Symbolfoto zeigt die Linie 18 im Januar 2021 in Köln.

Ein Streich, der zum Glück keine bösen Folgen hatte: keine Verletzten in der Bahn, KVB-Bahn nicht von den Gleisen abgekommen, keine Menschen im Umfeld verletzt. Doch das, was da am Dienstagabend (25. Januar) in Brühl passiert ist, könnte für den oder die Täter noch weitreichende Folgen haben.

Was war passiert? Gegen 18.35 Uhr war eine KVB-Bahn der Linie 18 im Bereich des Bahnüberganges Liblarer Straße unterwegs, als es plötzlich einen großen Knall gab. Auf den Bahnschienen hatte ein Einkaufswagen gestanden, den die Linie 18 mit voller Wucht mitnahm. Die Folge: „Der Einkaufswagen verkeilte sich so unter der Bahn, dass diese nicht mehr weiterfahren konnte“, wie die Polizei später berichtete.

Brühl: KVB-Bahn der Linie 18 kollidiert mit Einkaufswagen auf den Gleisen

Der dortige Streckenabschnitt sowie die Liblarer Straße mussten für rund eine Stunde gesperrt werden.

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Die Polizei wurde sofort von Zeugen alarmiert und nahm vor Ort die Ermittlungen auf. Die wichtigste Frage natürlich: Wie ist der Einkaufswagen dort hin gekommen? Hat jemand absichtlich die gefährliche Kollision herbeigeführt?

Wie erste Ermittlungen vor Ort ergaben, soll ein Zeuge zwei Jugendliche mit dem Einkaufswagen gesehen haben, die diesen von einem nahegelegenen Supermarkt holten und auf die Schienen gestellt haben sollen. Dieser Zeuge war für die Polizisten am Abend aber nicht mehr erreichbar. Daher wird er und weitere Zeugen gebeten, sich umgehend mit dem Verkehrskommissariat in Hürth unter Telefon 02233 52-0 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de in Verbindung zu setzen.

Brühl: Für die Täter könnte es nach KVB-Crash teuer werden

Ein Dumme-Jungen-Streich also, der zu dem Unfall führte? Nein! „Im vorliegenden Fall könnte ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliegen, der gemäß § 315 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann“, erklärt ein Sprecher der Polizei. 

Zudem könnten Schadensersatzansprüche auf die Täter zukommen, wenn es durch die Sperrung des Streckenabschnittes und der Straße zu Verspätungen des Bahn- und Busverkehrs gekommen sein sollte. Zudem muss der Schaden am Einkaufswagen und der Bahn beglichen werden. Sollten die Täter also tatsächlich geschnappt werden, dürfte es (mindestens) teuer werden. (tw)