Hotelier getötet: Freund muss 9 Jahre in Haft – Motiv unklar
Nur neun Jahre HaftFreund (64) erdrosselte Hotelier in Bonn – Motiv bleibt unklar

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Das Bonner Landgericht hat einen 64-Jährigen wegen Totschlags an einem Hotelier verurteilt. (Illustration)
Ein Schock-Urteil im Bonner Hotelier-Prozess! Ein Mann (64) muss für den Tod seines langjährigen Freundes (†70) für neun Jahre hinter Gitter. Doch die Anklage wollte lebenslänglich und das Motiv für die Tat bleibt ein komplettes Mysterium.
Die Entscheidung des Gerichts steht im krassen Gegensatz zu den Forderungen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die wegen Raubmordes lebenslänglich für den 64-Jährigen wollte, als auch die Tochter des Hoteliers als Nebenklägerin hatten die Höchststrafe verlangt.
Tod im Büro – Motiv bleibt ein Rätsel
Was genau im Tatmonat August 2025 geschah, ist unklar. Laut Urteil suchte der Beschuldigte seinen Freund im Hotelbüro auf und erwürgte ihn dort mit einem Gegenstand. Doch viele Details der Tat sind bis heute nicht geklärt. So konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Täter Schmuck – eine Halskette und einen Ring – mitnahm.
Auch das Tablet und das Handy des 70-Jährigen sind verschwunden. Auf den Geräten hätten sich wichtige Beweismittel wie Aufzeichnungen von Überwachungskameras befinden können. Die vielleicht größte Frage, die am Ende unbeantwortet blieb: Das Gericht konnte keinen Beweggrund für die schreckliche Tat feststellen.
DNA-Spuren überführten den Freund
Trotz der offenen Fragen war das Gericht von der Schuld des 64-Jährigen überzeugt. Die Richter sprachen von einem „Bündel von Indizien“. Ausschlaggebend waren vor allem DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche des Hoteliers – sogar unter einem Klebeband, das um den Kopf des Opfers gewickelt war. Zudem verstrickte sich der Bonner in Widersprüche.
Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Er beteuerte, seinen seit 30 Jahren bekannten Freund nicht getötet zu haben. Seine DNA-Spuren am Tatort erklärte er damit, dass er als Freund jahrelang in der Pension ein- und ausgegangen sei.
Verteidiger Martin Kretschmer, der auf Freispruch plädiert hatte, kommentierte die Entscheidung als „Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“. Er kündigte an, für seinen Mandanten Revision gegen das Totschlagsurteil einzulegen. (dpa/red)
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