Sieben Männer wollen insgesamt 112 Kinder haben. Kann das sein oder liegt ein Betrug vor?
Behörden zahlen MillionenBetrugsverdacht in NRW: Sieben Männer wollen 112 Kinder haben

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Viele Kinderwagen stehen nebeneinander (Symbolfoto)
Es sind Zahlen, die fassungslos machen: In Dortmund sollen sieben Männer die Vaterschaft für insgesamt 112 Kinder anerkannt haben. Dahinter steckt der Verdacht auf ein illegales Geschäftsmodell, das nun durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung gestoppt werden soll.
Einer dieser Männer ist Jonathan A., der sich in sozialen Netzwerken als „Mr. Cash Money“ inszenierte. Der in Dortmund gemeldete Deutsche mit nigerianischen Wurzeln soll für 24 Kinder als Vater eingetragen sein. Der Verdacht: Es handelt sich um Scheinvaterschaften. A. bestreitet das. Der entstandene Schaden durch Sozialleistungen wird auf etwa 1,5 Millionen Euro geschätzt.
Behörden bestätigen Fälle, halten sich aber bedeckt
Auf Anfrage bestätigte die Bezirksregierung Arnsberg, dass es in Dortmund sieben Männer mit zusammen 112 Vaterschaftsanerkennungen gibt. Ein Sprecher sprach von einem „intensiven Erkenntnis- und Datenaustausch“. Genauere Details wollte man aber zunächst aus Datenschutz-, dann aus „ermittlungstechnischen Gründen“ nicht nennen.
Die Stadt Dortmund zeigte sich offener. Stadtsprecher Markus Kaminski erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass von den 112 Vaterschaften rund die Hälfte deutschlandweit beurkundet wurde. Zwischen 2017 und 2022 seien es in der Ruhrgebietsmetropole 52 gewesen.
Als Reaktion auf die Verdachtsfälle wurde im März 2024 ein „neues Verfahren eingeführt“. Nun bearbeiten vier Spezialisten und Spezialistinnen diese Fälle. Laut Kaminski wurden den „Urkundspersonen“ Hilfsmittel wie „eine Checkliste, ein dazugehöriger Anhörungsbogen und ein Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt“.
Wenn bei einem Neugeborenen Verdachtsmomente auftauchen, werden die Eltern angehört. „Können die Verdachtsmomente nicht entkräftet werden, setzen wir die Beurkundung aus“, so der Stadtsprecher. Der Fall wird dann an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet, die auch DNA-Tests anordnen kann.
Gesetzeslücke macht nachträgliche Aberkennung unmöglich
Das Problem ist tiefgreifend, denn die aktuelle Rechtslage macht eine nachträgliche Aberkennung der Vaterschaft unmöglich. Ein neues Gesetz soll nun eine rückwirkende Überprüfung von bis zu fünf Jahren ermöglichen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete es als regelrechtes Geschäftsmodell. Männer mit deutschem Pass erkennen gegen Bezahlung Vaterschaften für Kinder an, die nicht ihre eigenen sind. Dadurch verschaffen sie den meist ausländischen Müttern und deren Kindern ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu Sozialleistungen in Deutschland.
Die angeblichen Väter zahlen in der Regel keinen Unterhalt, weshalb die Sozialämter einspringen müssen. Sechs der sieben verdächtigen Männer aus Dortmund sind laut NRW-Justizministerium bereits wegen anderer Delikte polizeilich in Erscheinung getreten.
Die Liste der Vorwürfe ist lang und reicht von Betrug und Geldwäsche über Menschenhandel und Körperverletzung bis hin zu sexuellem Missbrauch von Kindern.
Wie das Betrugssystem funktioniert
Der Missbrauch wird durch eine Lücke im System begünstigt. Eine Kindschaftsrechtsreform von 1997 ermöglichte eine anerkennende Vaterschaft bewusst ohne große Hürden. Man ging davon aus, dass es für Kinder und den Staat von Vorteil sei, wenn Männer sich als Väter bekennen. Das Missbrauchspotenzial wurde dabei übersehen.
Ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg schilderte gegenüber der „Welt am Sonntag“, wie der Betrug organisiert sein könnte. Jungen Frauen aus Ländern wie Nigeria und Ghana werde Arbeit in Europa versprochen, sie würden dann aber zur Prostitution gezwungen. Wird eine Frau schwanger, vermittelt man sie an einen Kontaktmann in Deutschland, der gegen eine Zahlung von bis zu 8000 Euro die Vaterschaft anerkennt.
Das Bundeskabinett hat im Dezember einen Gesetzentwurf verabschiedet, der diesem Treiben ein Ende setzen soll. Künftig soll die Anerkennung einer Vaterschaft in bestimmten Konstellationen erst nach Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam werden. Dies gilt etwa, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Eltern besteht.
Die Betroffenen müssen die Zustimmung selbst beantragen. Sollte sich später herausstellen, dass sie falsche Angaben gemacht haben, kann die Behörde ihre Zusage zurücknehmen. Um binationale Paare nicht übermäßig zu belasten, sind Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel bei einem längeren gemeinsamen Wohnsitz. (red)
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