Ärger um GrundrechteNRW: Umstrittenes Pandemie-Gesetz soll geändert werden

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Die NRW-Regierungskoalition plant ein neues Pandemie-Gesetz. Das Symbolfoto zeigt den Düsseldorfer Landtag am 12. Januar 2021.

Düsseldorf – Heftige Debatten im NRW-Landtag – Grund sind geplante Änderungen der schwarz-grünen Regierung am bestehenden Pandemie-Gesetz. Doch was steckt dahinter?

  • Ärger um Grundrechte: NRW-Regierung will umstrittenes Pandemie-Gesetz anpassen
  • Die Anpassung des Pandemie-Gesetzes käme dem Landesparlament zugute
  • Das bestehende Pandemie-Gesetz läuft Ende Januar aus

Das umstrittene Pandemie-Gesetz für NRW soll nach dem Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition neu aufgesetzt werden. Die neue Version soll das Parlament bei der Einschränkung von Grundrechten vorher stärker und besser beteiligen, wie CDU und FDP am Freitag (22. Januar) gemeinsam mitteilten. Es geht um „pandemische Leitlinien“, die das Parlament vorgeben würde – und an denen die Landesregierung sich orientieren müsste.

Das aktuelle Pandemie-Gesetz hatte vor seiner Verabschiedung für Debatten gesorgt, da es in einer pandemischen Lage unter anderem die Beschlagnahme medizinischen Materials ermöglicht. Eben jene pandemische Lage soll vom Landtag nach dem Willen von Schwarz-Gelb noch einmal um zwei Monate bis Ende März verlängert werden. Der entsprechende Antrag soll kommende Woche im Plenum eingebracht werden.

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NRW: Bestehendes Pandemie-Gesetz läuft jetzt aus

Die aktuelle Regelung zur pandemischen Lage läuft Ende Januar aus. Das Gesundheitsministerium muss dem Landtag kommende Woche eine Lageeinschätzung vorlegen. Zuletzt hatte es jeweils eine breite Mehrheit im Plenum für die Verlängerung des Quasi-Ausnahmezustands gegeben.

Für das neue Pandemie-Gesetz wollen CDU und FDP die Opposition ins Boot holen, die auch mehr parlamentarische Beteiligung bei Grundrechtseingriffen wegen Corona eingefordert hatte. SPD und Grüne wurden zu einem Gespräch über den Entwurf für kommende Woche eingeladen.

NRW-Landtag soll „pandemische Leitlinien“ erlassen können

Aus Koalitionskreisen hieß es, dass es darum gehen soll „einen sachgerechten Ausgleich zwischen schneller Handlungsfähigkeit der Exekutive und der gebotenen parlamentarischen Beteiligung zu finden.“

Konkret soll es darum gehen, dass der Landtag zukünftig befristet geltende „pandemische Leitlinien“ erlassen kann. Die Landesregierung würde sich bei ihren Maßnahmen dann daran orientieren müssen. (dpa)