Verbotene BlickeAldi-Kundin geschockt, als Kassiererin zwei Jungs um etwas bittet

Kasse_Aldi_Symbolbild

Eine Aldi-Kassiererin guckt ohne Verdacht in die Rucksäcke von zwei Jungs. Eine Kundin ist geschockt und löst im Internet eine Diskussion aus: Darf die Kassiererin das?

von Martin Gätke (mg)

Mülheim – Eine empörte Kundin machte ihrem Unmut auf der Facebook-Seite von Aldi Süd Luft. Und löst damit eine riesige Diskussion aus.

In dem mittlerweile gelöschten Post beschreibt sie, wie sie eine Taschenkontrolle an der Supermarkt-Kasse einer Aldi-Filiale miterlebte.

Wie „Der Westen” berichtet, sei die Kundin am Montag beim Einkaufen im Discounter gewesen, als vor ihr zwei Jungs an der Kasse anstanden, beide trugen Rucksäcke.

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Als sie zum Bezahlen an der Reihe waren, soll die Aldi-Mitarbeiterin die Jungen zum Öffnen der Rucksäcke aufgefordert haben, berichtet die Kundin.

Sie postet:

Sie selbst hätte sich geweigert, ihre Tasche zu öffnen, erklärt sie.

„Es geht wirklich niemanden etwas an, was ich in meiner Tasche habe”, meint sie. „Und das gilt meiner Meinung nach auch für Schulkinder.“

Autsch! Ein Aldi-Kunde will eine Avocado essen und erlebt eine schmerzhafte Überraschung (hier lesen).

Darf die Kassiererin in die Rucksäcke gucken?

Der Post auf der Facebook-Seite von Aldi Süd löst eine kontroverse Diskussion aus: Darf eine Kassiererin ohne weiteren Verdacht in Rucksäcke gucken?

„Was geht dich das an”, fragt ein Nutzer in den Kommentaren.

Ein anderer schreibt: „Die Kassiererin hat darum gebeten. Also ist genau da der Fall doch schon erledigt. Sie hat gefragt und es wurde eingewilligt. Thema erledigt. Da brauchst du dich dann wohl kaum einmischen.“

Die offizielle Antwort des Social-Media-Teams von Aldi:

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt auf ihrer Homepage, welche Rechte Kunden in solchen Situationen haben. 

„Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig”, heißt es dort.

„Eingriff in das Persönlichkeitsrecht”

„Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschen­kontrollen verweist.“

Es gebe aber Ausnahmen, die Untersuchungen rechtfertigen, etwa wenn ein Dieb auf frischer Tat ertappt wurde.

Bei Tatverdacht dürften zwar die Personalien festgestellt, der Verdächtige bis zum Eintreffen der Polizei auch festgehalten werden. Aber nur die Polizei darf die Person durchsuchen.

Die Aldi-Kundin zeigt wenig Verständnis für die Kassiererin, schreibt weiter: „Ich kaufe seit vielen Jahren gerne in dieser Filiale ein. Jetzt nicht mehr so gerne. Aber es gibt ja zum Glück auch noch einen Edeka in der Nähe.“

(mg)