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Wasser wird jetzt knappWann das Gießen im Garten und das Befüllen von Pools verboten ist

Trinkwasser fließt aus einem Hahn

Copyright: Marijan Murat/dpa

Trinkwasser rationieren? Eine technische Möglichkeit dafür gibt es nicht.

Wegen Dürre drohen auch in Deutschland Verbote. Was das für Ihren Pool und Garten bedeuten könnte.

Schock-Szenen aus Spanien: Ganze Plantagen mit Mango-, Avocado- und Olivenbäumen vertrocknen einfach. Dazu kommen leere Schwimmbecken und ein striktes Gießverbot in den Gärten. In zahlreichen Gegenden wurde dort für das Jahr 2024 der Wasser-Notstand ausgerufen.

In Deutschland ist es noch nicht so weit. Doch auch bei uns werden die Sommer immer heißer und trockener. Kommunen müssen deshalb immer häufiger einschreiten und den Wasserverbrauch begrenzen. Was dann noch geht und was auf Sie zukommen könnte – die wichtigsten Punkte im Überblick.

Droht auch in Deutschland ein Wasser-Notstand?

„Deutschland ist bislang noch ein sehr wasserreiches Land“, gibt Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zunächst Entwarnung. Aber es gab schon Situationen, in denen Wasserversorger die Bevölkerung zum Sparen aufriefen, damit das Trinkwasser nicht gefährdet wird. „Denn die Versorgung mit Trinkwasser steht immer an oberster Stelle.“

Eine Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) aus dem Vorjahr verdeutlicht, wie angespannt die Lage regional bereits war: Über ein Viertel der 127 befragten Wasserbetriebe hatte in den letzten Jahren schon mit ernsten Engpässen bei der Versorgung zu tun.

Pool füllen und Rasen sprengen bald verboten?

Um das Schlimmste zu verhindern, setzen die Versorger auf deutliche Worte. „Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass die Trinkwassernutzung begrenzt werden muss, setzen wir vor allem auf proaktive Kommunikation“, betont Karsten Specht, Vizepräsident des VKU. Die Erfahrung lehrt: Aufrufe, mit Wasser sparsam umzugehen, zeigen Wirkung. Wenn Menschen zum Beispiel Regenwasser für den Garten sammeln oder beim Duschen das Wasser abstellen, geht der Verbrauch zurück.

Sollte das nicht ausreichen, kann es jedoch auch zu drastischen Verboten kommen. „Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zu behördlich angeordneten Nutzungsbeschränkungen“, so Specht. Ungefähr ein Viertel der Versorger hat von solchen Schritten bereits Gebrauch gemacht.

„Viele Landkreise haben Allgemeinverfügungen in der Schublade. Damit kann man dann zum Beispiel die Wasserentnahme aus Flüssen oder Bächen oder das Befüllen von Pools einschränken“, macht Specht klar. Auch das Wässern des eigenen Gartens könnte dann für eine Zeit lang untersagt sein.

Wer kontrolliert die Verbote – und was droht bei Verstößen?

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Derartige Beschränkungen sind nur zulässig, wenn wirklich eine Wasserknappheit bevorsteht. Dies wird lokal anhand von Grundwasserständen und den Pegeln von Seen und Flüssen ermittelt. Ein bundesweites Gesetz, das regelt, wer zuerst sparen muss – Industrie, Landwirtschaft oder Sie daheim – existiert jedoch nicht. Das entscheidet jedes Bundesland für sich.

Und wer überwacht, dass sich alle an die Verbote halten? „Für solche Kontrollen ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig“, erklärt Sebastian Lummel. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine flächendeckende Kontrolle ist aber extrem schwierig. „Man kann ja nicht in jeden Garten schauen, ob da ein Rasensprenger steht“, gibt Karsten Specht zu bedenken.

Rechtsanwalt Olaf Dilling verweist auf einen weiteren Aspekt: die „Sozialkontrolle“. Es könnte also vorkommen, dass der Nachbar das Ordnungsamt alarmiert, wenn er mitbekommt, dass Sie trotz eines Verbots den Pool befüllen.

Eine technische Drosselung, wie viel Wasser pro Haushalt fließt, ist übrigens ausgeschlossen. „Der Wasserversorger sieht aber nicht, ob damit nun ein Einfamilienhaus versorgt wird oder ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Parteien“, erläutert Specht. Eine pauschale Begrenzung wäre demnach höchst ungerecht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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