Nach dem bestialischen Mord an einem 85-jährigen Rentner im September 2023 ist das Urteil gegen seinen Mörder jetzt rechtskräftig geworden.
Rentner (†85) gefoltertKölner Urteil nicht akzeptiert: Klatsche für Mörder

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Am 7. September 2023 wurde der Rentner in seinem Haus in Pulheim getötet (Symbolfoto).
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Er wurde verprügelt, gefoltert und schließlich umgebracht: Der Mord an dem 85-jährigen Rentner aus Pulheim hatte im September 2023 für Entsetzen und Fassungslosigkeit gesorgt. Doch erst jetzt können seine Angehörigen abschließen.
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen wichtigen Beschluss gefasst. Wie das Kölner Landgericht am Donnerstag (18. Juni 2026) bekannt gab, hat der BGH die Revision des Mörders des 85-Jährigen verworfen.
Kölner Landgericht sprach das Mordurteil
Somit ist das Urteil rechtskräftig. Der Mann war am 28. Mai letzten Jahres wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus nahm das Gericht die besondere Schwere der Schuld an.
Die Kammer war davon überzeugt, dass der damals 27-jährige Angeklagte zusammen mit zwei Komplizen (beide sind bereits wegen Raubes mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt) und einem dritten Mittäter den Plan gefasst hatte, den Rentner in seinem Haus zu überfallen. Sie vermuteten dort Bargeld.
Während ein Komplize im Fluchtfahrzeug wartete, versetzten die anderen drei dem alten Mann, kaum das er die Haustür geöffnet hatte, wuchtige Schläge. Im Keller versuchten sie dann vergeblich, einen Wandtresor zu öffnen. Auch gelang es ihnen nicht, den 85-Jährigen dazu zubewegen, das Versteck des Tresorschlüssels zu verraten.
Damit der Rentner nicht um Hilfe rief und sie das Haus in Ruhe nach lohnenswerter Beute durchsuchen konnten, knebelten sie ihn mit Klebeband. Im weiteren Verlauf verübte der später als Mörder verurteilte Täter nach den Feststellungen des Gerichts in Tötungsabsicht stumpfe Gewalt gegen des Hals des auf dem Boden liegenden Opfers, die am Ende zu dessen Erstickungstod führte.
Die Täter flüchteten mit einer Beute von gerade mal knapp unter 500 Euro in Bar. Was sie nicht ahnten: Aufmerksame Nachbarn notierten sich das Kennzeichen ihres Fluchtfahrzeugs, so dass bereits wenig später erste Festnahmen in Osnabrück erfolgten.
Verurteilter Mörder kriegt Klatsche vor dem BGH
Beim Mordprozess vor einem Jahr sah die Kammer bei dem Angeklagten zwei Mordmerkmale als erfüllt: Er handelte aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat, da die Tötung der leichteren Durchsuchung des Hauses nach Geld und Tresorschlüssel gedient habe. Die besondere Schwere der Schuld wurde angenommen, weil der Angeklagte unter anderem einen lebensälteren Menschen als vermeintlich leichtes Opfer für seine Tat augesucht habe. Auch sei er besonders brutal und auf erniedrigende Weise vorgegangen und die Tatausführung sei für das Opfer mit besonderen Schmerzen verbunden gewesen.
Weil der Angeklagte das anschließend Urteil nicht akzeptierte, legte er Revison ein. Doch vor dem BGH gab es jetzt eine Klatsche. Die Revison wurde durch einstimmigen Beschluss als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. (iri)
