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Zoff im VeedelStaatsanwaltschaft klagt ZDF-Reporter nach Kölner Gartenparty an

Gartenparty_Symbol

Eine Gartenparty zieht nun juristischen Zoff nach sich. (Symbolbild)

Köln – Eine rauschende Gartenparty in Widdersdorf hat für einen Reporter des ZDF und dessen Ehefrau (arbeitet beim WDR) nun ernsthafte Konsequenzen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ erhoben, weil das Paar einen Polizeieinsatz mit dem Handy gefilmt haben soll. Der Fall liegt nun beim Kölner Amtsgericht.

Köln: Reporter-Ehepaar soll Polizei gefilmt haben

Im Juni vergangenen Jahres war es in der Einfamilienhaus-Siedlung in Widdersdorf zu Einsätzen von Ordnungsamt und Polizei wegen Ruhestörung gekommen.

„Als habe man eine Rocker-Party auf den Ringen auflösen wollen“, sei man gegen die angeblich harmlose Gartenparty in vorgegangen, so der Vorwurf von Partygästen. Einige sollen daher zum Handy gegriffen haben.

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Das nun beschuldigte Reporter-Ehepaar, das ruppiges Vorgehen der Beamte beklagte und später Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gestellt hatte, soll den Einsatz gefilmt haben.

Der Knackpunkt liegt im Paragraph 201 des Strafgesetzbuches, hier heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.“

Kölner Staatsanwaltschaft lässt Presseausweis nicht gelten

Dass die nun Angeklagten ihren Presseausweis gezeigt und damit Sonderrechte angemeldet hätten, ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Eine Straffreiheit sehe die Behörde nicht, da es sich offensichtlich um einen privaten und nicht beruflichen Rahmen gehandelt habe.

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Insoweit muss nun das Gerichtsverfahren klären, ob und inwieweit sich das Ehepaar strafbar gemacht haben könnte. Ein Gerichtstermin in der Sache steht noch nicht fest.

ZDF-Reporter wegen Klinik-Aufnahmen vorbestraft

Der WDR-Reporterin wurde seitens der Staatsanwaltschaft im Vorfeld angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße einzustellen, was diese abgelehnt hatte. Eine Einstellung für den ZDF-Reporter kam offenbar nicht in Betracht, da dieser vorbestraft ist; er soll im Oktober 2014 einen Ebola-Patienten in der Notaufnahme des Klinikums Aachen fotografiert und die Bilder an Medien weiterverkauft haben.

Dafür hatte der Mann eine Geldstrafe erhalten, die mehrere Instanzen bestätigten. Der Reporter wehrt sich weiter gegen das Urteil und will in der Sache bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.