Üble KonsequenzenKölner Gesundheitsamt enthüllt Verstöße gegen Quarantäne-Pflicht

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Vor die Tür darf man nicht. Wie viel Verstöße es gegen die Quarantäne-Pflicht in Köln bisher gab, weiß das Gesundheitsamt. Das Symbolfoto wurde am 5. November 2020 in Zürich aufgenommen.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Seit die Corona-Infektionszahlen steigen, befinden sich auch immer mehr Kölner in Quarantäne. Wer sich nicht an die Anordnungen des Gesundheitsamtes hält, dem drohen üble Konsequenzen und je nach Fall auch hohe Strafen. Sogar eine Gefängnisstrafe oder Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro sind möglich.

Das Kölner Gesundheitsamt erklärt gegenüber EXPRESS, wie sie quarantänepflichtige Kölner überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Quarantänepflicht verfolgen.

Kölner Gesundheitsamt: „Kontrolle erfolgt durch Anrufe der Mitarbeiter“

Wer laut Gesundheitsamt nämlich zu Hause bleiben muss, sollte sich dringend daran halten.

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„Das Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne gemäß Infektionsschutzgesetz an. Die Kontrolle erfolgt durch Anrufe der Mitarbeitenden des Index- und Kontaktpersonenmanagements“, so eine Stadtsprecherin auf EXPRESS-Anfrage.

„Wird bei diesen Anrufen oder durch andere Hinweise erkennbar, dass jemand möglicherweise gegen die Quarantäne verstößt, beauftragt das Gesundheitsamt den Ordnungsdienst mit einer Kontrolle“, ergänzt die Sprecherin.

Köln Gesundheitsamt: 89 Quarantänekontrollen seit März

Seit März 2020 habe das Kölner Gesundheitsamt bis heute 89 Quarantänekontrollen veranlasst und 54 Ordnungswidrigkeitenverfahren bezüglich Quarantäneverstößen eingeleitet.

„Wenn der Betroffene angetroffen wird, erinnert man ihn an die Regelungen. Ist er nicht zu Hause, meldet der Ordnungsdienst dies dem Gesundheitsamt. Je nach Schwere des Verstoßes wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Anhörung) eingeleitet (Bußgeld) oder die Polizei eingeschaltet (Straftat)“, erklärt die Stadtsprecherin.

Kölner Quarantäne-Verstöße: Jurist erklärt extremste Konsequenz

Wenn der Verstoß bis hin zur Straftat geht, kann es für Kölner sogar richtig teuer werden.

„Wer sich nicht an die Quarantäneregeln hält, begeht zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Tatsächlich kann man sich zudem auch strafbar machen, wenn man gegen die Quarantäneauflagen verstößt. Es greifen in diesem Fall die Quarantäneregeln des IfSG. Bei Verstoß gegen eine Quarantäneauflage droht gemäß § 75 IfSG eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe“, erklärt die Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke auf EXPRESS-Anfrage.

Kölner Jurist: „Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“ 

„Im Extremfall, wenn also zum Beispiel ein Erreger vorsätzlich verbreitet wird, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zumindest denkbar wären darüber hinaus auch Fälle, in denen man sich wegen gefährlicher Körperverletzung oder gar Körperverletzung mit Todesfolge strafbar macht, da es sich bei der Ansteckung eines anderen Menschen mit dem Coronavirus stets um eine Körperverletzung handelt“, sagt Solmecke weiter. 

Kölner können sich schadensersatzpflichtig machen

Außerdem können sich laut der Kölner Rechtsanwalts-Kanzlei Personen, die gegen Quarantäneregeln verstoßen, auch schadensersatzpflichtig machen.

„Denn zum Schadensersatz ist verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder – unter anderem – die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt“, so der Kölner Jurist dazu.