+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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In Köln gilt irre RegelVertrag endet: Darf ich umziehen, wenn ich in Quarantäne bin?

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Besonders, was Umzüge zur Corona-Zeit betrifft, stellen sich bei vielen Menschen Fragen. Unser Symbolbild stammt von Januar 2020.

Köln – Nach langer Suche ist es endlich soweit: Die neue Wohnung ist gefunden, der Mietvertrag unterschrieben und der Umzug ist in wenigen Tagen. Nichts kann mehr schiefgehen …

Doch so einfach ist das leider seit Corona nicht mehr. Für Umzüge generell gilt, dass auch hier die Auflagen eingehalten werden müssen.

Umzug während Corona: Auf Auflagen muss geachtet werden

Auch bei einem Umzug sind die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus zwingend zu beachten, heißt er seitens der Stadt Köln.

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Alleine oder mit dem Partner umziehen ist also möglich. Doch was passiert, wenn der schlimmste Fall eintritt: eine auferlegte Quarantäne oder sogar eine Corona-Infektion?

„In diesem Fall ist es dem Betroffenen untersagt, seine Wohnung zu verlassen”, erklärt Hans Jörg Depel, Sprecher des Kölner Mietervereins.

Umzug unter Quarantäne ist nicht möglich

Sollte ein Umzugsunternehmen bereits bestellt worden sein, sollte dieses, wie auch der Vermieter, umgehend informiert werden, erklärt er.

Fällt das Ende des Mietvertrags nun aber genau in die Zeit der Quarantäne, darf der Mieter auch dann die Wohnung nicht verlassen. Er muss also die entsprechende Zeit über den Vertrag hinaus dort wohnen bleiben.

Der Vermieter kann keinen Anspruch auf ein Verlassen der Wohnung geltend machen. „Dann darf jedoch die Miete der überschüssigen Tage auch berechnet werden“, betont Depel.

Ausnahme in Sonderfällen

Droht dem unter Quarantäne stehenden Mieter jedoch wirklich eine Wohnungslosigkeit, sei ein Umzug ausnahmsweise möglich. Das bestätigt Stadtsprecherin Simone Winkelhog. In dringenden Fällen könne das Gesundheitsamt die Quarantäne unterbrechen, damit ein Umzug ermöglicht werden kann. Dies sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und müsse individuell geprüft werden.