Kölner müssen blechenEhepaar kauft Haus – 20 Jahre später kommt die fette Rechnung

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Manfred (links) und Hans-Peter Mörsch in ihrem Vorgarten, den sie der Stadt Köln abkaufen mussten.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Es ist ein dickes Brett für die Hauseigentümer an der Olpener Straße in Merheim. Die Stadt Köln bittet sie zur Kasse. Auf den letzten Drücker müssen die Kölner für eine Leistung blechen, die vor 30 Jahren erbracht worden war. Für Anwohner, die erst kürzlich dort ein Haus gekauft haben, wird es ganz bitter.

Das Kölner Ehepaar Manfred (71) und Hans-Peter Mörsch (58) hat sich ein Haus an der Olpener Straße in Merheim im Jahr 2000 gekauft. „Der Vorbesitzer hat uns erklärt, dass der Vorgarten der Stadt Köln gehört. Der Garten könnte im Rahmen einer Fahrbahnerweiterung wegfallen. Das haben wir damals so akzeptiert“, erinnert sich Hans-Peter Mörsch, der als Musiker arbeitet.

Kölner mussten ihre eigenen Vorgärten der Stadt abkaufen

Sein Partner Manfred, pensionierter Lehrer, erklärt: „Vor vier oder fünf Jahren haben wir von der Stadt einen Brief erhalten, in dem stand, dass wir den Garten abkaufen müssen. Eine Zwangsaneignung. Wir wussten gar nicht, dass so etwas möglich ist.“ Den Garten mussten sie der Stadt damals für 6000 Euro abkaufen.

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Dutzende Kölner Hauseigentümer in Merheim betroffen

Übrigens: So war es nicht nur bei Familie Mörsch, sondern bei Dutzenden Hauseigentümern an der Olpener Straße in dem Bereich von der Hans-Schulten-Straße bis zum Kieskaulerweg. Die Eigentümer durften ihre Vorgärten in dieser Zeit auch nur eingeschränkt nutzen. Eine Auflage war, dass sie keine Bäume pflanzen durften, die bei einem möglichen Fahrbahnbau abgerissen werden müssten.

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Die Kölner müssen einen Erschließungsbeitrag in Höhe von 3022,85 Euro zahlen.

Das Haus hatten Manfred und Hans-Peter Mörsch am 1. August 2000 gekauft. Fast genau zum 20-Jährigen kam am 4. August 2020 noch ein Brief vom städtischen Bauverwaltungsamt. Und es kam für die Eheleute Mörsch und ihre Nachbarn noch dicker.

Stadt Köln verlangt Erschließungsbeitrag rückwirkend bis 1990

„In dem neuen Brief verlangt die Stadt von uns Erschließungsgebühren rückwirkend bis 1990. Wir mussten jetzt noch mal 3022,85 Euro bezahlen. Insgesamt kostete uns der Spaß also über 9000 Euro“, sagt Hans-Peter Mörsch. Als Künstler habe er wegen des Coronavirus nicht arbeiten können und die Soforthilfe des Landes in Anspruch genommen. „Von den 7000 Euro, die ich bekommen habe, sind jetzt wieder 3000 an den Staat zurückgegangen“, ärgert er sich.

Anspruch auf Erschließungsgebühr verfällt nach 30 Jahren

Die Forderung der Stadt ist legitim und rechtens, die Anwohner machtlos. Allerdings verlangt die Stadt die Forderung auf den letzten Drücker. Denn der Anspruch auf die Erschließungsgebühr verfällt nach 30 Jahren. Wie ihre Nachbarn ärgern sich die Kölner über den Fall.

Wofür erhebt die Stadt einen Erschließungsbeitrag?

Grundstückseigentümer müssten es wissen: Mit dem Beitrag sichert die Stadt die Infrastruktur ab. In dem Schreiben der Stadt heißt es, dass der Beitrag für Fahrbahn, Radweg, Parkfläche, Straßenbegleitgrün, Bäume, Entwässerung, Beleuchtung und Gehweg erhoben wird. In dem Brief steht auch, dass die technischen Arbeiten am 26. November 1990 abgeschlossen wurden.

Hans-Peter Mörsch schildert: „Wir leben seit 20 Jahren hier, müssen aber für 30 Jahre zahlen. Wir haben Nachbarn, die erst letztes Jahr hier ein Haus gekauft haben, und die hat es teilweise noch schlimmer getroffen. Wir müssen so viel zahlen, so viele Meter unsere Vorgärten breit sind. Bei unseren Nachbarn handelt es sich um ganz andere Summen.“

Stadt Köln verlangt 550.000 Euro Erschließungsbeitrag an der Olpener Straße

Insgesamt verlangt die Stadt Erschließungsgebühren in Höhe von fast 550.000 Euro, wovon sie zehn Prozent übernimmt. Die restlichen 90 Prozent oder knapp 500.000 Euro werden auf die Anwohner verteilt.

Die Vorbesitzer der Häuser haben also ein gutes Geschäft gemacht, weil sie die Erschließungsgebühren nie gezahlt haben, obwohl sie dort wohnten. Ihr Haus habe sich seit dem Kauf zwar im Wert gesteigert, dennoch ärgern sich die Mörschs über die Kosten. „Dass unser Haus mehr wert ist, bringt nur was, wenn wir es verkaufen würden. Das wollen wir aber nicht.“

Stadt wollte auf Olpener Straße vierspurige Fahrbahn bauen

Nach dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 sollte die Olpener Straße vierspurig ausgebaut werden. Dieser Bebauungsplan wurde durch eine Änderung im Jahr 2003 überplant. Es wurde nur noch eine zweispurige Verkehrsführung vorgesehen, wie sie auch bis November 1990 hergestellt worden ist, erklärt Stadtsprecher Robert Baumanns auf EXPRESS-Anfrage.

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Mit diesem Brief vom Bauverwaltungsamt wurden die Hauseigentümer an der Olpener Straße in Köln-Merheim über den Erschließungsbeitrag informiert.

Diejenigen Flächen, die die Stadt für die zusätzlichen Fahrspuren zunächst vorgehalten hatte, konnten daher an die Anlieger verkauft werden. Allen Anliegern wurde ein Kaufangebot unterbreitet, dass diese auch ablehnen konnten.“ Das haben laut Stadt 24 Anlieger auch gemacht.

Kölner Anwohner mussten eigene Vorgärten durch Umlegungsverfahren kaufen

„Diese Anlieger wurden durch ein sogenanntes Umlegungsverfahren gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages dennoch Eigentümer der Flächen. Dies war im öffentlichen Interesse geboten, da die Flächen nicht anderweitig genutzt werden können“, erklärt der Sprecher. Aus Sicht der Eigentümer war das eine Zwangsaneignung.

Geklagt habe niemand, so der Sprecher. Der Beitrag sei erst jetzt gefordert worden, weil es zu Abweichungen gegenüber dem Planungsrecht gekommen sei. Er stellt klar: „Wäre es zum vierspurigen Ausbau der Olpener Straße gekommen, wären die Gesamtaufwendungen für die Erschließung und die Beitragsforderungen höher ausgefallen.“