Wieder wurde in der Kölner Seilbahn ein Porno gedreht. Anwalt äußert sich ...
„War eine wilde Fahrt“Sally macht es wieder – Porno in Kölner Seibahn

Copyright: Sally Dinosaur
Sally Dinosaur lächelt bei dem Pornodreh in der Kölner Seilbahn in die Kamera.

Sie hat es wieder getan! Ausgerechnet in der Kölner Seilbahn.
Dort hat die Kölner Pornodarstellerin Sally Dinosaur erneut ein Sex-Video gedreht. Auf einer Erotik-Plattform wurde das Video in der Nacht zu Donnerstag (2. April) hochgeladen. Der Clip ist ca. 13 Minuten lang.
Sally Dinosaur dreht Pornovideo in Kölner Seilbahn
Aufgenommen wurden die Pornoszenen auf dem Weg vom rechtsrheinischen Deutz Richtung Zoo-Station in Riehl. Bereits 2025 sorgte die 27-Jährige mit einem ähnlichen Video für Aufsehen.
Der genaue Zeitpunkt des Drehs ist nicht bekannt. „Viel zu kalt...“, verrät Sally lediglich. Hagelschauer und heftige Windböen verhindern das erotische Unterfangen zunächst. „Ich kann dazu leider keine Angaben machen“, so Sally auf EXPRESS.de-Nachfrage.
Erst als sich die Wetterlage beruhigt, kann die Fahrt über den Rhein beginnen.
Erlaubt ist so ein Pornodreh allerdings nicht! Der Kölner Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke erklärt auf EXPRESS.de-Nachfrage: „Wer in einer verglasten Gondel der Kölner Seilbahn eindeutige Sexszenen dreht, kann sich wegen ‚Erregung öffentlichen Ärgernisses‘ nach § 183a StGB strafbar machen.“
Entscheidend sei hier, dass die Darsteller die Möglichkeit der öffentlichen Wahrnehmung wissentlich in Kauf genommen haben.
Allein die Möglichkeit, dass andere Fahrgäste oder Passanten die Szene von außen hätten sehen können, dürfte hier bereits genügen.
„Da es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, können die Behörden die Ermittlungen auch ohne Strafanzeige aufnehmen. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe“, ergänzt der Rechtsanwalt.
Solmecke weiter: „Zudem droht ein empfindliches Bußgeld, da dies auch eine Ordnungswidrigkeit wegen ‚Belästigung der Allgemeinheit‘ darstellt. Zivilrechtlich kann die Seilbahn-Betreiberin Schadensersatz und ein dauerhaftes Hausverbot geltend machen, weil der Dreh ohne Genehmigung gegen die Beförderungs- und Hausordnung verstößt.“
Keine Drehgenehmigung für „Zwecke sexistischer Darstellungen“
Für alle kommerziellen Filmaufnahmen in der Seilbahn muss eine Drehgenehmigung beantragt werden.
„Für Zwecke sexistischer Darstellungen wird jedoch keine Drehgenehmigung erteilt, sodass dieser Dreh untersagt worden wäre“, erklärte ein Sprecher der Kölner Seilbahn bereits 2025 auf EXPRESS.de-Nachfrage. An dieser Rechtslage hat sich auch 2026 nichts geändert.
Die Gondel-Fahrt dauerte sechs Minuten. Zum Schluss des Videos erklärt ihr Sexpartner: „Das war eine wilde Fahrt.“ Darauf antwortet Sally nur: „Hab' ich dir ja gesagt. Hattest eine gute Aussicht ...“

